Ablehnung zur Wahl als Stellvertreter (Wahlen)

siri, Wednesday, 26.11.2014, 08:44 (vor 4347 Tagen)

Bei uns wurde gestern gewählt, ich selbst wieder als VP.
(Öffentlicher Dienst)
Wir haben uns vor der Wahl entschieden, 2 Stellvertreter zu wählen,
3 Kandidaten wollten sich zur Wahl stellen.

Wir haben dann nach der Stimmauszählung die beiden Stellvertreter
benannt und nachmittags hat dann der 2. Stellvertreter die Wahl abgelehnt.

Meine Frage:
Muss ich im Aushang beim Wahlergebnis diese Sache bekannt geben, oder
rückt dann automatisch der dritte Kandidat nach, ohne dass dies groß
bekannt gemacht wird?
Kann nirgends nachlesen, ob man dies für die Öffentlichkeit im Ergebnis
benennen muss, dass der 2. Stellvertreter die Wahl abgelehnt hat.

Danke von Siri

Ablehnung zur Wahl als Stellvertreter

ciralifan, Wednesday, 26.11.2014, 12:00 (vor 4347 Tagen) @ siri

Das Amt des stellvertretenden Mitglieds kann unter den gleichen Voraussetzungen wie das der
Vertrauensperson vorzeitig erlöschen. Das Amt als 1. stellvertretendes Mitglied erlischt auch
dann vorzeitig, wenn es nach dem vorzeitigen Ausscheiden der Vertrauensperson in dieses
Amt nachrückt. An die Stelle des bisherigen 1. stellvertretenden Mitglieds tritt dann das mit
der nächsthöheren Stimmenzahl gewählte bisherige 2. stellvertretende Mitglied, § 94 Absatz
7 Satz 4 Halbsatz 2 SGB IX. Endet auch dessen Amt vorzeitig und sind weitere stellvertretende
Mitglieder gewählt worden, rückt wiederum das mit der nächsthöheren Stimmenzahl gewählte
bisherige 3. stellvertretende Mitglied nach (und so fort, bis die Zahl gewählter stellvertretender
Mitglieder erschöpft ist).
Auch die Amtszeit der in die 2. und 3. Position nachrückenden
Mitglieder dauert genauso lange wie die der Vertrauensperson. In das Amt der Vertrauensperson
kann nur das 1. stellvertretende Mitglied nachrücken, nicht der bei der Wahl der Vertrauensperson
unterlegene Gegenkandidat.
Auszug aus ZB Spezial zur SBV Wahl 2014

Ablehnung zur Wahl als Stellvertreter

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 26.11.2014, 12:20 (vor 4347 Tagen) @ siri

Hallo Siri,
herzlichen Glückwunsch zum SBV-Mandat. ✿

Meine Frage:
Muss ich im Aushang beim Wahlergebnis diese Sache bekannt geben, oder
rückt dann automatisch der dritte Kandidat nach, ohne dass dies groß
bekannt gemacht wird?

Der vorgeschriebene Aushang wir nach dem endgültigen Feststehen des Wahlergebnisses vorgenommen.
Wenn also jemand, innerhalb der Frist ablehnt, rückt in diesem Fall der mit den nächstmeisten Stimmen nach.

Kann nirgends nachlesen, ob man dies für die Öffentlichkeit im Ergebnis
benennen muss, dass der 2. Stellvertreter die Wahl abgelehnt hat.

Musst du nicht.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Ablehnung zur Wahl als Stellvertreter

Paul, Hamburg, Thursday, 27.11.2014, 12:41 (vor 4346 Tagen) @ siri

Hallo,

Meine Frage:
Muss ich im Aushang beim Wahlergebnis diese Sache bekannt geben, oder
rückt dann automatisch der dritte Kandidat nach, ohne dass dies groß

meiner Meinung nach gibt es bei Dir nur zwei gewählte Vertreter, der dritte Kandidat ist nicht gewählt und kann auch nicht aufrücken!?

Lieben Gruß
Paul

Ablehnung zur Wahl als Stellvertreter

Peter, im Süden, Thursday, 27.11.2014, 13:52 (vor 4346 Tagen) @ Paul

Ein Blick in den § 14 Abs. 2 SchwbVWO hilft hier eindeutig weiter.
Da der 2. Bewerber abgelehnt hat, rückt somit der 3. Kandidat nach.

Gruß Peter

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