Gesamtscherbehindertenvertreter (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 29.11.2014, 14:35 (vor 4344 Tagen) @ Dicker

Hallo Leute

Meine 1.Frage ist. Wann muß ich den Gesamtschwerbehindertenvertreter wieder wählen?

Steht im SGB IX § 97 Absatz 7

Die SBV wird in allen Standorten regelmäßig gewählt. Nach den BR-Wahlen und der GBR-Wahl immer im Herbst.(Oktober-November)Den letzten GSBV haben wir 2013 nach Hinweis auf einer Schulung gewählt. Jahre zu vor war keine GSBV vorhanden. Muß ich im Dezember 2014 bis 31.Januar 2015 neu wählen

Ja.

oder gehe ich von der letzten Wahl 2013 aus.

Nein.

2.Frage Müssen bei einer förmlichen Wahl Stellvertreter gewählt werden wenn keine Kandidaten sich melden oder vorgeschlagen werden.

Nein, aber wenn ihr mehrere SBVn seid dürfte doch der Stelli kein Problem sein. Außerdem kann jeder wählbare Beschäftigte im Betrieb kandidieren.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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