Ablehnung zur Aufstellung der SBV (Wahlen)

Capricorn, Hamburg, Monday, 01.12.2014, 06:46 (vor 4342 Tagen)

Guten Tag,

Wir hatten bisher noch keine SBV und haben eine Umfrage (6 Schwerbehinderte im Betrieb) gemacht ob dies überhaupt erwünscht ist. Das Ergebnis wie folgt: 3 Stimmen mit Ja, 2 Stimmen mit Nein,
1 Enthaltung

Meine Frage: Kann trotzdem eine SBV gewählt werden?

Wenn ja, können wir als Betriebsrat auch Kandidaten ablehnen?

Hoffentlich kann mir hierzu jemand weiterhelfen.

Ganz herzlichen Dank


Capricorn
Betriebsratsvorsitzende

Ablehnung zur Aufstellung der SBV

BirgitKE, Berlin, Monday, 01.12.2014, 10:25 (vor 4342 Tagen) @ Capricorn

Hallo,

als Betriebsrat solltet ihr ja Eure Pflichten kennen... und dies ist auch darauf hinzuwirken, dass eine Schwerbehindertenvertretung gewählt wird. Wozu die Umfrage ? Wenn es mind. 5 Schwerbehinderte in einer Firma gibt, kann eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden und wenn nur einer wählen kommt, dann ist das so, aber die Wahl wäre okay.

Und natürlich kann der BR keinen Kandidaten ablehnen, sofern er wählbar ist. Das wäre Wahlbeeinflussung und die Frage finde ich schon... ähem... naja... gewagt, um kein böses Wort zu nutzen... ;-)

--
MfG
Birgit

Ablehnung zur Aufstellung der SBV

Monica99, Monday, 01.12.2014, 10:28 (vor 4342 Tagen) @ Capricorn

Hallo,

vorab, eine solche Frage von einem BR/Betriebsratsvorsitzenden macht einen betroffen. Sie zeigt große Rechts-/Wissenslücken und dringendem Schulungsbedarf auf.

Wir hatten bisher noch keine SBV und haben eine Umfrage (6 Schwerbehinderte im Betrieb) gemacht ob dies überhaupt erwünscht ist.

Diese Umfrage war rechtswidrig und könnte als rechtswidrigen Versuch der Wahlbehinderung gewertet werden.

Denn hier ist der § 94 Abs. 1 SGB IX ganz klar und eindeutig. Es besteht eine gesetzliche Pflicht der Bildung oder zu mindest des Versuches einer Wahl, also der Einleitung dieser.
§ 94 Abs.1 SGB IX
(1) In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt,.....

Also nicht kann/darf gewählt werden!

Das Ergebnis wie folgt: 3 Stimmen mit Ja, 2 Stimmen mit Nein,
1 Enthaltung

Siehe Antwort zum ersten Satz.

Meine Frage: Kann trotzdem eine SBV gewählt werden?

Siehe § 94 SGB IX und §§ 1 bzw 19 SchwbVWO, also nicht kann MUSS.

Wenn ja, können wir als Betriebsrat auch Kandidaten ablehnen?

NEIN! Eine solche Einmischung oder Versuch wäre rechtswidrig! Die Aufstellung und die Wahl der Koll. ist einzige die Angelegenheit der Wahlberechtigten. Nur diese dürfen Kandidaten vorschlagen. In eurem Falle da vereinfachtes Wahlverfahren in einer Wahlversammlung. Zu dieser haben NUR Wahlberechtigte ein Zugangsrecht. Der BR bzw ein BR-Mitglied nur, wenn er ggf von den Wahlberechtigten für die Wahlleitung vorgeschlagen und gewählt wird.

Die Aufgabe des BR erstreckt sich hier ausschließlich auf die Umsetzung des § 1 bzw in eurem Falle des § 19 Abs. 2 SchwbVWO.
SchwbVWO § 19 (2) Ist in dem Betrieb oder der Dienststelle eine Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden, können drei Wahlberechtigte, der Betriebs- oder Personalrat oder das Integrationsamt zur Wahlversammlung einladen.

Hinweis: das Wort können ist hier als MUSS ausgelegt werden, sofern nicht 3 Wahlberechtigte aktiv werden.

Hoffentlich kann mir hierzu jemand weiterhelfen.

JA! Einfach auch einmal den Blick ins SGB IX. Dieses auch, weil auch die Umsetzung des SGB IX und der Rechte Betroffener zu den gesetzlichen Pflichten des BR gehört.

Ganz herzlichen Dank

Bitte, aber dringend auf Schulung!


Siehe auch Link links und auch einmal die Wahlbroschüre herunterladen und aufmerksam lesen!

--
mfg Monica

Ablehnung zur Aufstellung der SBV

Capricorn, Hamburg, Monday, 01.12.2014, 12:31 (vor 4342 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica99,

erstmal herzlichen Dank für die ausführlichen Informationen hierzu.

Meine Fragestellung war unglücklich formuliert und sicherlich aus Unwissenheit, im Betriebsrat betreffend der Wahl der SBV, geschildert.

Fakt ist das wir als Betriebsrat unbedingt einen SBV haben wollen! Und da es noch nie einen SBV bei uns gab, dass ganze durch eine Umfrage ins Rollen gebracht haben.

Uns war nur nicht klar das die Wahlberechtigten aktiv werden müssen und die Kandidaten hierzu wählen.

Auf die Gründe meiner Frage zur Ablehnung möchte ich nicht näher eingehen, dies wäre eine
Endlos-Geschichte.

In diesem Sinne nochmals vielen Dank.

Capricorn

Ablehnung zur Aufstellung der SBV

Heinrich, Monday, 01.12.2014, 13:20 (vor 4342 Tagen) @ Capricorn

Hallo,

also aus der Kandidatenwahl MUSS der BR sich vollkommen heraushalten.

Er hat hier keinerlei Rechte. Er MUSS mit dem ggf dann gewählten zusammenarbeiten u d diesen zu ALLEN Gremiensitzungen einladen.

Der BR MUSS wenn die 3 Schwerbehinderten zur Wahlvetsammlung einladen. Siehe SchwbVWO § 19 Abs 2.

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