Hallo,
vorab, eine solche Frage von einem BR/Betriebsratsvorsitzenden macht einen betroffen. Sie zeigt große Rechts-/Wissenslücken und dringendem Schulungsbedarf auf.
Wir hatten bisher noch keine SBV und haben eine Umfrage (6 Schwerbehinderte im Betrieb) gemacht ob dies überhaupt erwünscht ist.
Diese Umfrage war rechtswidrig und könnte als rechtswidrigen Versuch der Wahlbehinderung gewertet werden.
Denn hier ist der § 94 Abs. 1 SGB IX ganz klar und eindeutig. Es besteht eine gesetzliche Pflicht der Bildung oder zu mindest des Versuches einer Wahl, also der Einleitung dieser.
§ 94 Abs.1 SGB IX
(1) In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt,.....
Also nicht kann/darf gewählt werden!
Das Ergebnis wie folgt: 3 Stimmen mit Ja, 2 Stimmen mit Nein,
1 Enthaltung
Siehe Antwort zum ersten Satz.
Meine Frage: Kann trotzdem eine SBV gewählt werden?
Siehe § 94 SGB IX und §§ 1 bzw 19 SchwbVWO, also nicht kann MUSS.
Wenn ja, können wir als Betriebsrat auch Kandidaten ablehnen?
NEIN! Eine solche Einmischung oder Versuch wäre rechtswidrig! Die Aufstellung und die Wahl der Koll. ist einzige die Angelegenheit der Wahlberechtigten. Nur diese dürfen Kandidaten vorschlagen. In eurem Falle da vereinfachtes Wahlverfahren in einer Wahlversammlung. Zu dieser haben NUR Wahlberechtigte ein Zugangsrecht. Der BR bzw ein BR-Mitglied nur, wenn er ggf von den Wahlberechtigten für die Wahlleitung vorgeschlagen und gewählt wird.
Die Aufgabe des BR erstreckt sich hier ausschließlich auf die Umsetzung des § 1 bzw in eurem Falle des § 19 Abs. 2 SchwbVWO.
SchwbVWO § 19 (2) Ist in dem Betrieb oder der Dienststelle eine Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden, können drei Wahlberechtigte, der Betriebs- oder Personalrat oder das Integrationsamt zur Wahlversammlung einladen.
Hinweis: das Wort können ist hier als MUSS ausgelegt werden, sofern nicht 3 Wahlberechtigte aktiv werden.
Hoffentlich kann mir hierzu jemand weiterhelfen.
JA! Einfach auch einmal den Blick ins SGB IX. Dieses auch, weil auch die Umsetzung des SGB IX und der Rechte Betroffener zu den gesetzlichen Pflichten des BR gehört.
Ganz herzlichen Dank
Bitte, aber dringend auf Schulung!
Siehe auch Link links und auch einmal die Wahlbroschüre herunterladen und aufmerksam lesen!