Datenschutz bei Anfechtung (Wahlen)

Holli177, NRW, Monday, 01.12.2014, 15:57 (vor 4342 Tagen)

Hallöchen zusammen,

die SBV-Wahl wird bei uns durch 3 aktiv Wahlberechtigte angefochten. Im Schreiben an das Arbeitsgericht, dass durch einen externen Rechtsanwalt erstellt wurde, sind namentlich alle Schwerbehinderten (alle aktiv Wahlberechtigte) aufgeführt worden.

Meine Frage ist nun, ob bei der Weitergabe der Namen aller unserer Schwerbehinderten nicht gegen den Datenschutz verstoßen wurde.

Dass das Gericht bei der Prüfung die Wählerliste bekommt, scheint mir logisch, aber auch externe Rechtsanwälte?

Hat jemand dazu eine gute Idee?

Gruß
Holger

Datenschutz bei Anfechtung

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 01.12.2014, 19:30 (vor 4342 Tagen) @ Holli177

Hallo,

die Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren ist ein eherner Verfassungsgrundsatz, der nur in absoluten Ausnahmefällen eingeschränkt werden darf.
Dazu gehört nun mal auch, daß im Zivilprozess Kläger und Beklagte genauso namentlich zu benennen sind wie zB auch Zeugen. Das ist allein deswegen schon notwendig, damit der Beklagte zB überhaupt die Klagebefugnis der Kläger beurteilen und ggfs. anfechten kann - ein wichtiges Rechtsstaatsprinzip !
Der Datenschutz ist da nun mal nachrangig

--
&Tschüß

Wolfgang

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