"alte" SBV leitet Wahl nicht ein (Wahlen)

Franzi, Thursday, 04.12.2014, 17:31 (vor 4339 Tagen)

Hallo,

was passiert, wenn die "alte" SBV die Wahl nicht einleitet?
Wir haben heute den 04. Dezember und die "alte" SBV hat noch nicht Mal einen Wahlvorstand bestellt.
Bei uns muss wegen mehrerer weit auseinander liegender Standorte ein förmliches Wahlverfahren durchgeführt werden, also muss es einen Wahlvorstand geben.


Eigentlich weiß sie, dass die Wahlen bis Ende November hätten durchgeführt werden müssen. Sie beruft sich aber darauf, bisher keine brauchbare Liste der Wahlberechtigten vom Arbeitgeber bekommen zu haben und darauf, dass sie keine Zeit gehabt hat, sich um alles zu kümmern.

Wir haben ihr zwar gesagt, dass das Wählerverzeichnis nicht ihr Problem ist, sondern sie einfach nur einen Wahlvorstand bestellen soll, der sich dann darum kümmert, aber sie hat das einfach nicht gemacht.

Was haben wir denn jetzt für einen Zustand? Ist sie jetzt weiter im Amt? Oder falls nicht, was bedeutet das jetzt für uns?

Gibt es irgendwelche Sanktionsmöglichkeiten, sie schnellstmöglich dazu zu bewegen einen Wahlvorstand zu bestellen? Oder kann den auch jemand anderes bestellen?
Welche Pflicht hätte die Arbeitgeberin gehabt auf die rechtzeitige Wahl hinzuwirken?

Vielen Dank und viele Grüße,
Franzi

"alte" SBV leitet Wahl nicht ein

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 04.12.2014, 19:12 (vor 4339 Tagen) @ Franzi

Hallo,

spätestens mit Ablauf des 30.11. ist die Amtszeit der SBV abgelaufen. Es gibt somit in Deinem Betrieb keine SBV mehr, die einen Wahlvorstand bestellen dürfte.

Somit muß der WV gem. § 1 Abs. 2 SchwbVWO
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__1.html
in einer Wahlversammlung gewählt werden, zu der 3 Wahlberechtigte, BR/PR oder Integrationsamt einladen kann.

--
&Tschüß

Wolfgang

"alte" SBV leitet Wahl nicht ein

Cebulon, Saturday, 13.12.2014, 23:02 (vor 4330 Tagen) @ Franzi

Oder kann den auch jemand anderes bestellen?

Hallo Franzi,

nein, den Wahlvorstand kann nur die örtliche Schwerbehindertenvertretung während ihrer Amtszeit oder ggf. die "nächsthöhere" SBV-Stufenvertretung bestellen, sofern eine SBV-Stufenvertretung existieren sollte, sonst niemand.

Was bedeutet das jetzt für uns?

Also entweder vorrangig die SBV-Stufenvertretung informieren, sofern eine solche existieren sollte, oder z.B. einen förmlichen Personalratsbeschluss herbeiführen sowie das Einladungsformular entsprechend ausfüllen und an allen Standorten aushängen (lassen). Da wird dann Freude beim Arbeitgeber aufkommen wegen Arbeitsausfall bzw. Reisekosten...

Gruß,
Cebulon

RSS-Feed dieser Diskussion