GSBV-Wahl: Aushang Wahlausschreiben (Wahlen)

GKV-BW, Thursday, 04.12.2014, 22:38 (vor 4339 Tagen)

Hallo,

unser Wahlausschreiben wurde nicht flächendeckend an allen Standorten ausgehängt.
=> potentieller Anfechtungsgrund.

Kann der Wahlvorstand diesen Mangel dadurch heilen, in dem er die das Fristende der Wahlvorschläge um einige Tage verlängert?
Die Nachfrist dafür würde entfallen, da mit 2 konkurrierenden Wahlvorschlägen zu rechnen ist.

Soweit ich es verstehe, ist die Zwei-Wochenfrist nach § 6 Abs. 1 und die Nachfrist nach § 7 SchwbVWO leider abschließend / ausschließlich geregelt.
Bin mir aber nicht ganz sicher.

Vorab vielen Dank.

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Grüße
GKV-BW

GSBV-Wahl: Aushang Wahlausschreiben

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 06.12.2014, 13:11 (vor 4337 Tagen) @ GKV-BW

Hallo Kollege,

unser Wahlausschreiben wurde nicht flächendeckend an allen Standorten ausgehängt.
=> potentieller Anfechtungsgrund.

Stimmt.

Kann der Wahlvorstand diesen Mangel dadurch heilen, in dem er die das Fristende der Wahlvorschläge um einige Tage verlängert?

Wenn auf Beschluss des WV mehrere Wahlausschreiben ausgehängt werden, so ist die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen erst mit dem letzten Aushang in Gang gesetzt, da der Erlass des Wahlausschreibens erst durch ihn vollzogen ist (LAG Hamm TaBV 103/75)

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

GSBV-Wahl: Aushang Wahlausschreiben

Cebulon, Friday, 12.12.2014, 01:02 (vor 4332 Tagen) @ GKV-BW

Hallo,

die Wahlvorschlagsfrist ist eine wahlrechtliche starre Frist, die vom Wahlvorstand im Grundsatz weder verlängert noch verkürzt werden kann nach der Rechtsprechung.

Gruß,
Cebulon

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