Schwerbehinderter leitender Angestellter (Allgemeines)

OKOMON, Berlin, Saturday, 06.12.2014, 17:34 (vor 4338 Tagen)

Hallo.
Ich bin seit Nov. 2013 SBV und möchte am nächsten Donnerstag meine erste Schwerbehindertenversammlung durchführen.
Ein Vorgesetzter von mir ist als Schwerbehinderte gemeldet.
Er hat mir irgendwann mal per Email geschrieben, dass er von mir keine Hilfe benötigt.
Das habe ich so hingenommen.
Nun habe ich für die Schwerbehindertenversammlung eine Einladung auch an ihn gesendet, da es mein Pflicht ist.
Daraufhin war er ziemlich böse.
Er sei ein leitender Angestellter und somit falle er nicht in meinem Aufgabenbereich, meinte er.
Soviel ich weiß, ist die SBV, in Gegensatz zum BR, für alle Beschäftigte samt leitende Angestellte zuständig.
Er will nie wieder von mir irgendeine Informationen/Email gar Einladung über SBV-Themen erhalten, sagte er auch.
Ich kann aus Friedenswillen darauf verzichten, ihm zu informieren, wenn er keine Infos über sBV-Themen bekommen möchte.
Aber als SBV MUSS ich ALLE gemeldete schwerbehinderten Kollegen, auch ihn, zur Schwerbehindertenversammlung einladen, da es meine Pflichtaufgabe ist.
Oder sehe ich falsch?
Und wie sollte ich hier vorgehen?

Ich bedanke mich schon für die Rückmeldung.

OKOMON

P.S.:
Ich habe ein Thread "Leitender Angestellter mit GdB" von nati gefunden.
Zwar ähnlich, aber hier doch etwas andere Geschichte ist, habe ich diesen Thread aufgemacht.

Schwerbehinderter leitender Angestellter

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 06.12.2014, 17:50 (vor 4338 Tagen) @ OKOMON

Hallo Okomon,

Nun habe ich für die Schwerbehindertenversammlung eine Einladung auch an ihn gesendet, da es mein Pflicht ist.

Persönliche Einladung ist nicht Pflicht.

Daraufhin war er ziemlich böse.
Er sei ein leitender Angestellter und somit falle er nicht in meinem Aufgabenbereich, meinte er.
Soviel ich weiß, ist die SBV, in Gegensatz zum BR, für alle Beschäftigte samt leitende Angestellte zuständig.

Du liegst hier richtig.

Er will nie wieder von mir irgendeine Informationen/Email gar Einladung über SBV-Themen erhalten, sagte er auch.
Ich kann aus Friedenswillen darauf verzichten, ihm zu informieren, wenn er keine Infos über sBV-Themen bekommen möchte.
Aber als SBV MUSS ich ALLE gemeldete schwerbehinderten Kollegen, auch ihn, zur Schwerbehindertenversammlung einladen, da es meine Pflichtaufgabe ist.
Oder sehe ich falsch?

Passt schon so.
Rede mal mit dem BASchwb. Vielleicht kann dieser es ihm erklären.
Ansonsten lass ihn mit schriftlichen bzw. mündlichen Infos in Ruhe.

Persönliche Einladung zur Versammlung ist nicht vorgeschrieben.
Also reicht es, wenn du am "Schwarzen Brett bzw. Intranet" eine Info anbringst und die (dir wohlgesonnenen) perönlich einlädst.
Die schriftliche Info von ihm solltest du dir sicherheitshalber aber aufheben.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Schwerbehinderter leitender Angestellter

OKOMON, Berlin, Saturday, 06.12.2014, 18:24 (vor 4338 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter-Semmler,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Bei uns ist etwas schwierig, zu veröffentlichen.
Wir haben leider kein eigenes Intranet und Veröffentlichung am schwarzen Brett ist auch nicht möglich, da wir (BR&SBV) vom Arbeitgeber keinen Platz dafür bekommen haben. (Das ist gesetzwidrig, das wissen wir alle... Wir sind weiterhin in der Verhandlung.)
Deswegen musste ich alle per Email anschreiben.
Wenn wir irgendwann doch das schwarzen Brett bekommen, werde ich diese Möglichkeit nutzen.

Ansonsten werde ich so vorgehen, wie Du hier beschrieben hast.

Vielen Dank für Deine Hilfe!

OKOMON

Schwerbehinderter leitender Angestellter

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 14.12.2014, 12:50 (vor 4330 Tagen) @ OKOMON

Servus Okomon,

Wir haben leider kein eigenes Intranet und Veröffentlichung am schwarzen Brett ist auch nicht möglich, da wir (BR&SBV) vom Arbeitgeber keinen Platz dafür bekommen haben. (Das ist gesetzwidrig, das wissen wir alle... Wir sind weiterhin in der Verhandlung.)

Dies ist zwar grundsätzlich im Aufgabenfeld des BR anzusiedeln. Aber dies ist weniger eine Verhandlungssache sondern ein gesetzlicher Rechtsanspruch (der ist nicht verhandelbar) nach dem BetrVG.

PS: Bei Profil ist weniger der Firmenname (hab ich rausgenommen) gemeint sondern die Anzahl der sbM und dein Status (SBV, Stelli, BR, etc.)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Schwerbehinderter leitender Angestellter

OKOMON, Berlin, Monday, 15.12.2014, 14:01 (vor 4329 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter-Semmler,

vielen Dank für die Meldung.
Was Du geschrieben hast, ist uns (SBV und BR) bekannt.
Nur das es ein Pflicht des AGs ist, lässt den weiterhin kalt.
Gerichtsverhandlung dafür läuft bereit.

Schwerbehinderter leitender Angestellter

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 15.12.2014, 14:17 (vor 4329 Tagen) @ OKOMON

Gerichtsverhandlung dafür läuft bereit.

Viel Erfolg!

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Kein Schwarzes Brett

Cebulon, Sunday, 14.12.2014, 23:01 (vor 4330 Tagen) @ OKOMON

Wir haben leider kein eigenes Intranet und Veröffentlichung am schwarzen Brett ist auch nicht möglich, da wir (BR&SBV) vom Arbeitgeber keinen Platz dafür bekommen haben.

Hallo OKOMON,

und wie stellt sich denn dieser Arbeitgeber die obligatorische Veröffentlichung des Wahlergebnisses durch "Aushang" vor? Da reichen E-Mails definitiv nicht aus! Auf welche Art und Weise hat denn die Wahlleitung die Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2013 veröffentlicht nach § 15 SchwbVWO entsprechend § 20 Abs. 4 SchwbVWO? Die Wahlleitung ist wahlordnungsrechtlich verpflichtet, das Wahlergebnis durch Aushang bekanntzumachen. Wurde damals das Wahlergebnis nicht durch mindestens 2-wöchigen "Aushang" veröffentlicht, kann die SBV-Wahl nach wie vor angefochten werden.

Gruß,
Cebulon

Kein Schwarzes Brett

OKOMON, Berlin, Monday, 15.12.2014, 14:17 (vor 4329 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

vielen Dank für die Meldung.
Ja, die Wahlleitung hat das Wahlergebnis nach der SBV-Wahl tatsächlich am schwarzen Brett veröffentlicht und zusätzlich per eine Rundmail bekanntgegeben.
Damals waren wir alle in einem Standort.
Im 2014 sind meiste der unseren Firma umgezogen.
In den Projekten, die im alten Standort geblieben sind, sind noch das schwarzes Brett, aber die umgezogen sind, haben keine mehr. (BR ist dabei, diese Störung schnellstmögilch zu beheben.)
Damit alle die Infos bekommen können, schreiben wir Rundmails (in Bcc.).

Grüße

Okomon

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