Wahlmanipulation (Wahlen)

Dieter Laufenberg, Saturday, 06.12.2014, 21:17 (vor 4337 Tagen)

Hallo zusammen,

letzte Woche sind bei uns die SBV-Wahlen durchgeführt worden. Ich habe selber für die Stellvertretung kandidiert. Vor vier Jahren war ich noch Gesamtschwerbehindertenvertreter und bin danach bei der Wahl als Vertrauensperson knapp unterlegen gewesen.

Bei der diesjährigen Wahl hat es sowohl für die Vertrauensperson als auch für die Wahl der drei Vertreter eindeutige Wahlergebnisse gegeben. Von 113 abgegebenen Stimmen hat die Vertrauensperson 106 und die 1. Stellvertretung 104 Stimmen bekommen. Ich habe mal gerade 2 Stimmen bekommen.

Der Gegenkandidat bei der Wahl der Vertrauensperson und ich haben der öffentlichen Wahlauszählung beigewohnt und dort keine Unregelmäßigkeit erkennen können. Aus den Gesprächen mit fast 90 Wahlberechtigten im Vorfeld der Wahl hatten wir aber ein anderes Ergebnis erwartet. Bei einer Nachfrage der uns bekannten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben wir mittlerweile über 40 Rückmeldungen, dass die Personen mich und den einzigen Gegenkandidaten für die Vertrauensperson gewählt haben, bei Bedarf auch als eidesstattliche Erklärung. Das veröffentliche Ergebnis stösst auf großes Unverständnis in der Belegschaft und dem betroffenen Kreis und lässt uns mich zu dem Schluss kommen, dass die Wahl manipuliert worden ist.

Es ist ja nicht so, dass ich keine Akzeptanz hier im Unternehmen habe, dass zeigt mir die Tatsache, dass ich dieses Jahr zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden und Vorsitzenden des Personalausschusses gewählt worden bin. Und das bei über 5.600 MitarbeiterInnen.

Eine zivilrechtliche Klage wegen Wahlfälschung habe ich schon eingereicht. Eine Anfechtung beim Arbeitsgericht könnnen ja nur mindestens drei Wahlberechtigte angehen. Das wird nächste Woche erfolgen.

Frage ist, wer übernimmt hierfür die Kosten?

Wahlmanipulation

Cebulon, Friday, 12.12.2014, 01:30 (vor 4332 Tagen) @ Dieter Laufenberg

bei Bedarf auch als eidesstattliche Erklärung.

Hallo,

mit Zeugenaussagen zum konkreten Abstimmungsverhalten bzw. mit eidesstattlichen Erklärungen werden sich die Arbeitsrichter wohl alleine nicht zufriedengeben wegen dem elementaren gesetzlichen Grundsatz der geheimen Wahl, die einer solchen Beweisführung entgegensteht nach der Rechtsprechung. Solche Beweisanträge werden die Arbeitsgerichte niemals zulassen, da denen der allgemeine Grundsatz der geheimen Wahl "heilig" ist.

Gruß,
Cebulon

Wahlmanipulation

Dieter Laufenberg, Saturday, 13.12.2014, 09:58 (vor 4330 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

ja das stimmt in der Tat so. Deshalb wird sich die Anfechtung auf andere Fehler bei der Wahl beziehen. Trotzdem darf mal erwähnt werden, dass offensichtlich im großen Stil manipuliert worden ist, aber eben arbeitsrechtlich entsprechende Beweise wie eidesstattliche Erklärungen nicht anerkannt werden. Fazit: Manipulieren geht einfacher als beweisen. Wenn es geschickt gemacht wird, was hat man für Möglichkeiten und wie will man sowas beim nächsten Mal verhindern?

Wenn die Wahl nicht so eindeutig ausfallen wäre, man hätte es ganz schwer gehabt, das Ergebnis anzuzweifeln. So ist es mir ja vor vier Jahren gegangen. Da hatte ich vier Stimmen weniger als die Vertrauensperson. Fader Beigeschmack, aber ich konnte nichts machen. Ich hoffe nur, dass bei der zivilrechtlichen Klage die Erklärungen für die Eröffnung eines Verfahrens ausreichen.

Wahlmanipulation

Dieter Laufenberg, Thursday, 10.12.2015, 19:13 (vor 3968 Tagen) @ Dieter Laufenberg

Nach fast einem Jahr gibt es Neuigkeiten. Die Wahl ist für unwirksam erklärt worden. Leider nicht wegen Wahlfälschung sondern weil formelle Fehler gemacht worden sind. So ist der Wahlvorstand aus vier statt drei Personen zusammengesetzt worden. Mit dem Ergebnis kann man leben, wenn nicht doch noch in den nächsten vier Wochen Beschwerde eingelegt wird.

Das Thema Wahlfälschung wird zwar erwähnt, aber eben wegen dem Status einer geheimen Wahl werden so gut wie keine Beweise zugelassen, z.B. eidesstaatliche Erklärungen. Da macht es auch nichts, dass zwei wahlberechtigte Kollegen die Wahlunterlagen kontrolliert und festgestellt haben, dass es auf den Stimmzetteln neben dem gesetzten Kreuz auch mehrere Abdrücke anderer Kreuze zu sehen sind. Und die Kreuze hatten die gleiche Größe und Farbe. Ein Schelm, der schlechtes dabei denkt. Der Richter zieht da klar die Grenze in dem er sagt, mit einem falsch besetzten Wahlvorstand sind alle Beschlüsse ungültig, also ist auch das Ergebnis auch egal, und auch, wie es zustande gekommen ist. Es spielt keine Rolle. Somit Neuwahl. Jetzt heißt es abwarten.

Wahlmanipulation

Heinrich, Thursday, 10.12.2015, 20:34 (vor 3968 Tagen) @ Dieter Laufenberg

Hallo,
Ja, so idt es nun einmal vor Gericht. Auch Richter gehen den einfachen, kurzen und damit schnellen Weg. Der war hier wegen des Formfehlers auf ungültige Wahl zu entscheiden. Damit muss er alles weitere nicht mehr prüfen.

Wahlmanipulation

Haui, Düren, Wednesday, 14.09.2016, 06:55 (vor 3689 Tagen) @ Heinrich

Gestern ist bei uns die SBV neu gewählt worden. Es haben 75 Wahlberechtige gewählt. Es gibt eine neue Vertrauensperson. Bei der letzten Wahl 2014 hatte er nur fünf Stimmen bekommen, jetzt ist er mit 46 Stimmen gewählt worden. Die bisherige Vertrauensperson hat 16 Stimmen erhalten, 2014 waren es noch 95 % der Stimmen.

Ich selbst habe wieder als Stellvertreter kandidiert. Bei der letzten Wahl hatte ich nur 2 Stimmen bekommen, diesmal bin ich mit 35 Stimmen 2. Stellvertreter geworden.

Somit hat sich am Ende doch der lange Kampf gegen das Ergebnis der SBV-Wahl 2014 ausgezahlt. Auch wenn die Wahlmanipulation nicht wirklich vor Gericht bewiesen werden konnte, das Ziel war die Neuwahl und mit dem Ergebnis kann ich leben.

Gruß, Haui

Irritiert bin

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 14.09.2016, 15:20 (vor 3689 Tagen) @ Haui

Moin Moin Haui,

erstmal alles Gute zur Wahl.

mal ganz dumm nachfrag, bist Du identisch mit Dieter Laufenberg der diesen Thread eröffnet hat?
Warum sonst schreibst Du hier und nicht in "Deinem" Thread Stützunterschriften.

Das Thema und die Abstimmungsverhältnisse: 106 von 113 Stimmen für die Vertrauensperson, im anderen Thread 95%, jeweils nur 2 Stimmen für Dich bei der ungültigen Wahl, sind ja deutlich übereinstimmend daher die Nachfrage?

Irritierte Grüße

Hendrik

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