Wahl der GSBV (Wahlen)

Fischkopf, Hessen, Monday, 08.12.2014, 17:29 (vor 4335 Tagen)

Moin zusammen,

laut Tarifvertrag hat meine Firma 12 Betriebsratseinheiten mit jeweils ca. 25 weit auseinanderliegenden Betriebstteilen in ganz Deutschland. Analog sind die SBV Wahlen durchgeführt worden, ergo 12 SBV. Da ich gerade die Wahl zur GSBV einleite, stellt sich mir nach der Lektüre der neuesten Rechtsprechung (formeles Wahlverfahren Pflicht) die Frage muss das Wahlauschreiben an alle Betriebsteile (ca. 300)postalisch versandt werden oder lediglich an die Betriebsteile in denen die SBV tätig sind? So auch die Wählerliste?
Vielen Dank im Voraus

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Viele herzliche Grüße

Ulrich

Wahl der GSBV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 08.12.2014, 19:39 (vor 4335 Tagen) @ Fischkopf

Hallo Fischkopf,
Wahlbroschüre des IA schreibt auf Seite 62:

Besteht ein Unternehmen aus mehreren Betrieben, so ist in jedem Betrieb mit aktiv Wahlberechtigten für die Stufenvertretung am selben Tag eine Kopie des Wahlausschreibens gut sichtbar auszuhängen.
Entgegen den Vorschriften zur Betriebsratswahl, die eine ergänzende Bekanntmachung des Wahlausschreibens mittels der im Betrieb vorhandenen Informations- und Kommunikationstechniken erlaubt, sieht die SchwbVWO keine derartige Möglichkeit vor. Die Versendung des Wahlausschreibens per Rundmail oder die Veröffentlichung auf der Website der jeweiligen Schwerbehindertenvertretungen stellt somit keine ausreichende Bekanntmachung dar.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wahl der GSBV

Fischkopf, Hessen, Tuesday, 09.12.2014, 18:06 (vor 4334 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Lieber Hans-Peter Semmler!

Besten Dank für die erhoffte Antwort - ein Rest Unsicherheit war dann doch noch da.

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Viele herzliche Grüße

Ulrich

Wahl der GSBV

ciralifan, Monday, 23.02.2015, 08:57 (vor 4258 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Zusatzfrage zum Thema,

die Kopie, welche auszuhängen ist, darf diese z.B. per Mail an die Personalabteilung(en) vor Ort gemailt werden und reicht dann ein Ausdruck dieser Mail als regelkonforme Kopie ?
Oder bedeutet es auch hier, nur eine per Post versandte Kopie ist ok ?

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