Wahl der GSBV (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 08.12.2014, 19:39 (vor 4335 Tagen) @ Fischkopf

Hallo Fischkopf,
Wahlbroschüre des IA schreibt auf Seite 62:

Besteht ein Unternehmen aus mehreren Betrieben, so ist in jedem Betrieb mit aktiv Wahlberechtigten für die Stufenvertretung am selben Tag eine Kopie des Wahlausschreibens gut sichtbar auszuhängen.
Entgegen den Vorschriften zur Betriebsratswahl, die eine ergänzende Bekanntmachung des Wahlausschreibens mittels der im Betrieb vorhandenen Informations- und Kommunikationstechniken erlaubt, sieht die SchwbVWO keine derartige Möglichkeit vor. Die Versendung des Wahlausschreibens per Rundmail oder die Veröffentlichung auf der Website der jeweiligen Schwerbehindertenvertretungen stellt somit keine ausreichende Bekanntmachung dar.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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