GSBV-Wahl: Aushang Wahlausschreiben (Wahlen)
Hallo,
die Wahlvorschlagsfrist ist eine wahlrechtliche starre Frist, die vom Wahlvorstand im Grundsatz weder verlängert noch verkürzt werden kann nach der Rechtsprechung.
Gruß,
Cebulon
Hallo,
die Wahlvorschlagsfrist ist eine wahlrechtliche starre Frist, die vom Wahlvorstand im Grundsatz weder verlängert noch verkürzt werden kann nach der Rechtsprechung.
Gruß,
Cebulon
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