Kein Schwarzes Brett (Allgemeines)
Wir haben leider kein eigenes Intranet und Veröffentlichung am schwarzen Brett ist auch nicht möglich, da wir (BR&SBV) vom Arbeitgeber keinen Platz dafür bekommen haben.
Hallo OKOMON,
und wie stellt sich denn dieser Arbeitgeber die obligatorische Veröffentlichung des Wahlergebnisses durch "Aushang" vor? Da reichen E-Mails definitiv nicht aus! Auf welche Art und Weise hat denn die Wahlleitung die Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2013 veröffentlicht nach § 15 SchwbVWO entsprechend § 20 Abs. 4 SchwbVWO? Die Wahlleitung ist wahlordnungsrechtlich verpflichtet, das Wahlergebnis durch Aushang bekanntzumachen. Wurde damals das Wahlergebnis nicht durch mindestens 2-wöchigen "Aushang" veröffentlicht, kann die SBV-Wahl nach wie vor angefochten werden.
Gruß,
Cebulon