Antrag auf Gleichstellung (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 23.12.2014, 14:32 (vor 3418 Tagen) @ Sigurd

Hallo,

ein Antrag auf Gleichstellung kann erst beim Vorliegen eines GdB von 30 oder 40 gestellt werden. Der Bescheid des Versorgungsamtes muß aber nicht rechtskräftig sein.

--
&Tschüß

Wolfgang


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