Antrag auf Gleichstellung (Gleichstellung)
Hallo,
ein Antrag auf Gleichstellung kann erst beim Vorliegen eines GdB von 30 oder 40 gestellt werden. Der Bescheid des Versorgungsamtes muß aber nicht rechtskräftig sein.
--
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
ein Antrag auf Gleichstellung kann erst beim Vorliegen eines GdB von 30 oder 40 gestellt werden. Der Bescheid des Versorgungsamtes muß aber nicht rechtskräftig sein.
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