GdS vorzeitig reduziert (Antragstellung / Widerspruch)

andreasb, Monday, 05.01.2015, 13:36 (vor 3409 Tagen)

Eine Kollegin (mit Krebserkrankung) hat im Ausweis bis 12/2016 einen GdS on 80 anerkannt bekommen. Dies wurde 2011 festgestellt.

Nun erhielt Sie vor ein paar Wochen einen Bescheid in dem sie auf 30 GdS runter gestuft wurde. Die Heilungsbewährung von 5 Jahren ist also noch gar nicht abgelaufen, sondern erst 3 Jahre. (Sind 5 Jahre nicht eine Mindestlaufzeit?)
Ich bin doch sehr irritiert. Was gilt nun? Der Ausweis mit 80 oder der neue Bescheid mit 30 GdS?

Viele Grüße
Andreas


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