Änderung der Anzahl der Stellvertreter 3 Wochen vor der Wahl (Wahlen)

Ken21, Tuesday, 06.01.2015, 16:39 (vor 4306 Tagen)

Hallo,
in unserem Betrieb findet am 22.1. im förmlichen Verfahren die Wahl der Gesamt-SBV statt. Der Wahlaushang hängt seit dem 10.12.2014. Im Wahlaushang wurde festgelegt, dass nur 1 Stellvertreter zu wählen ist. Bis zum 22.12. konnte man seine Kandidatur inkl. der notwendigen Stützunterschriften erklären.

Nun stellt die derzeit noch amtierende Stellvertreterin fest, dass sie vermutlich nicht mehr gewählt wird, wenn nur 1 Stellvertreter zur Wahl steht. Nun möchte sie, dass man anstatt 1 doch 2 Stellvertreter wählt. Diese Stellvertreterin steht in sehr engem Kontakt mit dem Wahlleiter. Man erklärt nun die Veränderung damit, dass es sich angeblich um einen Tippfehler im Wahlausschreiben handelte, den man erst 4 Wochen nach dem Aushang gesehen hätte. Angeblich hätte man von Anfang an 2 Stellvertreter gewollt (was aber nicht stimmt). D.h. aus taktischen Gründen sollen jetzt doch 2 Stellvertreter gewählt werden.

M.E. verstösst dies definitiv gegen die Wahlordnung, wenn man 3 Wochen vor Wahlende die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter (im Wahlausschreiben) verändert. Einige Kandidaten haben sich bewußt nicht der Wahl zum Stellvertreter gestellt, da nur ein Stellvertreter gewählt werden sollte und man dadurch so gut wie keine Chancen sah, dass man gewählt wird. Diese Kollegen haben nun keine Chance mehr, sich zur Wahl zu stellen, da der Termin für die Erklärung e. Kandidatur am 22.12. abgelaufen ist.

Wie beurteilt ihr diesen Sachverhalt?

Im voraus vielen Dank.

Ken

Änderung der Anzahl der Stellvertreter 3 Wochen vor der Wahl

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 06.01.2015, 19:18 (vor 4306 Tagen) @ Ken21

Hallo,

Du hast natürlich völlig recht. Die nachträgliche Änderung der Zahl der Stellis kann nicht die Korrektur eines "offensichtlichen" Fehlers sein.

Ein offensichtlicher Fehler liegt nur dann vor, wenn für jeden verständigen Leser des Wahlausschreibens der Fehler klar erkennbar wäre - zB weil durch einen Zahlendreher die Aushangfrist nicht eingehalten wäre oder zB eine falsche Jahreszahl genannt wäre.

Bei der Zahl der Stellis ist aber für keinen Leser, der nicht Mitglied des WV ist, der Fehler offensichtlich erkennbar.
Und auch die Tatsache, daß das Wahlausschreiben bereits 4 Wochen aushing, spricht nicht für einen offensichtlichen Fehler. Somit ist der WV an sein Wahlausschreiben und die darin genannte Zahl von Stellis gebunden. Eine bloße Abänderung der Zahl der Stellis wäre mE ein schwerwiegender Verstoss gegen zwingende Wahlgrundsätze, der eine erfolgreiche Anfechtung begründen dürfte.

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&Tschüß

Wolfgang

Änderung der Anzahl der Stellvertreter 3 Wochen vor der Wahl

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 06.01.2015, 20:56 (vor 4306 Tagen) @ albarracin

Hallo,
.....Eine bloße Abänderung der Zahl der Stellis wäre mE ein schwerwiegender Verstoss gegen zwingende Wahlgrundsätze, der eine erfolgreiche Anfechtung begründen dürfte....

Wobei sich bei mir jetzt die Frage stellt, ob man nicht bei Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung zwecks Abbruch der Wahl stellen sollte. Die Wahrscheinlichkeit, das eine durchgeführte Wahl für nichtig erklärt wird, ist in diesem Fall ja sehr hoch.

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Änderung der Anzahl der Stellvertreter 3 Wochen vor der Wahl

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 07.01.2015, 08:48 (vor 4305 Tagen) @ Hotte

Hallo,

Hallo,

Wobei sich bei mir jetzt die Frage stellt, ob man nicht bei Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung zwecks Abbruch der Wahl stellen sollte.

Das wäre in der Tat eine Option, falls der WV bei seinem Ansinnen bleibt.

Die Wahrscheinlichkeit, das eine durchgeführte Wahl für nichtig erklärt wird, ist in diesem Fall ja sehr hoch.

Glaube ich auch.


VG

&Tschüß

Hotte

Wolfgang

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&Tschüß

Wolfgang

Änderung der Anzahl der Stellvertreter 3 Wochen vor der Wahl

Cebulon, Wednesday, 07.01.2015, 22:02 (vor 4305 Tagen) @ Ken21

Man erklärt nun die Veränderung damit, dass es sich angeblich um einen Tippfehler im Wahlausschreiben handelte, den man erst 4 Wochen nach dem Aushang gesehen hätte. Angeblich hätte man von Anfang an 2 Stellvertreter gewollt (was aber nicht stimmt). D.h. aus taktischen Gründen sollen jetzt doch 2 Stellvertreter gewählt werden.

Hallo Ken,

schau doch einfach mal in die Sitzungsniederschrift des Wahlvorstands. Es wäre interessant zu erfahren, was da protokolliert ist zur Anzahl der zu wählenden Stellvertreter? Jeder Beschluss muss zwingend protokolliert werden. Wenn dazu nichts protokolliert ist, bedeutet dies automatisch, dass es bei der gesetzlichen Mindestzahl von einem Stellvertreter bleibt.

Gruß,
Cebulon

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