Frage zur GSBV/KSBV Wahl (Wahlen)

ciralifan, Tuesday, 06.01.2015, 19:09 (vor 4306 Tagen)

Hallo, ich brauche mal Denkunterstützung.

Momentan laufen auch bei uns die GSBV Wahlen, die meisten enden mit Stimmauszählung am 16.01.2015, einige etwas später - in einem Bereich wurde die Wahl abgebrochen und neu aufgelegt,hier gibt es z.Zt. noch kein Wahlausschreiben.

Aufgrund des BAG Urteils: Nur förmliche Wahlen, wurde parallel schon vom KSBV Wahlvorstand die KSBV Wahl angeschoben.( 6 Wochenfrist ). Ab übermorgen liegt die Wählerliste in einem Betrieb während der Arbeitszeit und bei den beiden weiteren Wahlvorstandsmitgliedern nach Terminabsprache aus ( ich denke mal, ein Fehler )
Die Widerspruchsfrist endet am 22.01. ( s.o., einige GSBV Wahlen grad durch, weitere laufen noch ) und als Wahltag ist der 22.02.2015 angesetzt.

Argument: Auf der Wählerliste stehen die NOCH GSBV, wählen tun hinterher die NEU & Alt GSBV,
je nach GSBV Wahlergebnis. Die Interessenten als wählbare Kandidaten können sich von den NOCH GSBV vorschlagen lassen und dann derer 3 diesem ihre Stützunterschrift abgeben.

Formaljuristisch eventuell mgl.- dennoch habe ich Bauchschmerzen dabei, allein, weil quasi "die alte Garde" "Gefechtsentscheidend" ist.

Was sagen die Experten unter euch dazu ?

Frage zur GSBV/KSBV Wahl

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 07.01.2015, 14:46 (vor 4305 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

da die Wahlberechtigung auf den Tag der Wahl (bei Euch 22.02. - bist Du sicher, daß ein Sonntag Wahltag ist ???) abhebt, dürfen auf der Wählerliste für eine KSBV keine GSBVen stehen, deren Neuwahl noch nicht stattgefunden hat, da deren Amtszeit ohne Neuwahl spätestens am 30.01. endet und sie ohne neues Mandat nicht wahlberechtigt sind.
Deswegen können diese "Noch"-GSBVen auch keine gültige Stützunterschrift abgeben.

Die Wählerliste für die KSBV muß eben sukzessive gem. § 4 Abs. 3 SchwbVWO ergänzt werden, sofern eine Neuwahl einer GSBV stattgefunden hat. Ist dann die jeweilige GSBV-Wahl so spät, daß die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge zur KSBV abgelaufen ist, kann diejenige spät gewählte GSBV eben keine Unterstützungsunterschrift leisten.

Somit ist die "alte Garde" der GSBVen komplett aus dem Verfahren zur KSBV-Neuwahl `raus, sofern sie nicht wiedergewählt wurde.
Sollten diese in der Wählerliste auftauchen, muß halt gegen die Wählerliste Einspruch eingelegt werden.

Da die meisten Kommentatoren das BAG-Urteil noch nicht verarbeitet haben, finden sich zum Umfang der Auslegung der Wählerliste in der Literatur keine belastbaren Aussagen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Frage zur GSBV/KSBV Wahl

ciralifan, Wednesday, 07.01.2015, 19:46 (vor 4305 Tagen) @ albarracin

Danke Wolfgang.
Hatte mich vertippt,es ist der 20.02.

Frage zur GSBV/KSBV Wahl

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 07.01.2015, 20:55 (vor 4305 Tagen) @ ciralifan

Danke Wolfgang.

Hallo,

Hatte mich vertippt,es ist der 20.02.

Dann sind wir wieder quitt, denn ich habe mich auch vertippt, da die Amtszeit der alten GSBVen natürlich spätestens am 31.01. endet

--
&Tschüß

Wolfgang

Frage zur GSBV/KSBV Wahl

Cebulon, Thursday, 08.01.2015, 21:52 (vor 4304 Tagen) @ albarracin

Ist dann die jeweilige GSBV-Wahl so spät, daß die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge zur KSBV abgelaufen ist, kann diejenige spät gewählte GSBV eben keine Unterstützungsunterschrift leisten.

Hallo zusammen,

wenn der KSBV-Wahlvorstand einfach die Wahl schon im Januar ausschrieb, ohne die Wahl der einzelnen GSBV zumindest im Januar abzuwarten, finde ich das einfach nur extrem rücksichtslos und unsensibel. Das hat mit Neutralität nichts zu tun. Der kann doch nicht einfach so das Vorschlagsrecht im Januar aushebeln und so die ganze Wahl beeinflussen...

Gruß,
Cebulon

Frage zur GSBV/KSBV Wahl

ciralifan, Friday, 09.01.2015, 07:35 (vor 4303 Tagen) @ Cebulon

Cebulon,
er beruft sich auf BetrVG § 21, hier den Termin der allerersten Wahl überhaupt.
Da es in der letzten Wahlperiode einen Wahlabbruch gab.
Ich bezweifle, ob dies mit der SchwbVWO und dem §97 (7) konform geht.

Frage zur GSBV/KSBV Wahl

ciralifan, Monday, 12.01.2015, 07:02 (vor 4300 Tagen) @ albarracin

Bei Wahlabbruch durch Wechsel einfaches zum förmlichen Wahlverfahren, wenn dies in der Wahlversammlung einfaches WV oder kurz vorher eingefordert wird, bleibt es dann bei den Wahlterminen des ursprünglichen einfachen WV´s oder Reset und alles geht kpl. neu los incl. neuem Wahltermin ?

Frage zur GSBV/KSBV Wahl

SBV_AZHV, München - Bayern, Tuesday, 13.01.2015, 14:38 (vor 4299 Tagen) @ ciralifan

Lieber Mitstreiter,

so eben haben wir zwei Stunden über die heutige Wahlversammlung der GSBV diskutiert!
Trotz der Feststellung, dass die Wahl nach einfachen Wahlverfahren nicht zulässig ist, wurde jetzt auf das formale Wahlverfahren verzichtet!
Die bereits veröffentlichen Kommentare / Aufsätze wurde bewußt ignoiert, weil es einer pragmatischen Lösung und schnellen Wahl entgegen steht.
Vorab wurde auch noch jeder Wahlberechigte aus dem ganzen Bundesgebiet direkt, gefragt, ob eine Anfechtung der Wahl geplant ist. Diese direkte Abfrage wurde auch protokolliert. Mit dem Hinweis alles andere wäre sehr illoyal.
Eine freie Meinungsbildung bzw. Entscheidungfindung wurde dadurch völlig umgangen.

So funktioniert Demokratie ;-)

Diese GSBV hat meiner Meinung nach den Nimbus nicht ordnungsgemäß zustande gekommen zu sein.

Gruß
Markus

Frage zur GSBV/KSBV Wahl

Heinrich, Tuesday, 13.01.2015, 15:22 (vor 4299 Tagen) @ SBV_AZHV

Hallo Markus,

es bleibt Dir nun trozdem der Weg der Anfechtung. Der Ausgang der Klage steht auf Grund des BAG Beschlusses ja fest. Das Pritokoll kann und sollte man dann auch einbringen. Dann bekommen einige wohl vom Richter klare Ansagen.

Frage zur GSBV/KSBV Wahl

SBV_AZHV, München - Bayern, Tuesday, 13.01.2015, 20:13 (vor 4299 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

ich denke solange nicht die Nichtigkeit einer Wahl zu befürchten ist, besteht keine Not eine Wahl einer funktionierende GSBV anzufechten.
Trotzdem ist der Vorbehalt einer nicht legetimen Wahl nicht von der Hand zu weisen.

Aber wo kein Kläger, auch kein Richter, man sollte doch auch die ínhaltiche Sache ím Aúge behalten.
Unnötig Porzellan zerschlagen , macht auch keinen Sinn, oder?

Gruß
Markus

Frage zur GSBV/KSBV Wahl

ciralifan, Wednesday, 14.01.2015, 07:22 (vor 4298 Tagen) @ SBV_AZHV

Hallo Markus,

das aktuelle BAG Urteil ist geltendes Recht.
Alles andere ein Wunschkonzert.Und illegal.

Oder anders ausgedrückt.
Wenn der Klügere immer nachgibt - dann passiert nur noch was die Dummen wollen...

Frage zur GSBV/KSBV Wahl

Heinrich, Wednesday, 14.01.2015, 10:52 (vor 4298 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

sollte die amtierende GSBV zu einer Wahlversammlung einladen, kann man auch dann schon reagieren, dann kan man per Einstweiliger Verfügung, Eilbeschluß es der GSBV untersagen lassen diese rechtswidrige Wahl durchzuführen. Man muss also nicht die rechtswidrige Wahl abwarten.

PS: Die gemachten Verpflichtungen eine rechtswidrige Wahl nicht zu beklagen sind nicht bindend, denn man darf sich nicht auf rechtswidriges Handel rechtsgültig verständigen.

Frage zur GSBV/KSBV Wahl

SBV_AZHV, München - Bayern, Wednesday, 14.01.2015, 14:10 (vor 4298 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

nun stellt sich die Frage, wenn offenen Auges eine rechtswidrige Wahl durchgeführt hat, ist diese Wahl nichtig ?.
Sollte eine Wahl nur anfechtbar sein, gibt es klare Voraussetzungen für eine Anfechtung.(Fristen, Antragberechtigt ...)
Liegen die Voraussetzungen für die Nichtigkeit einer Wahl vor, so gilt die Wahl als nicht erfolgt.

Gruß
Markus

Frage zur GSBV/KSBV Wahl

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 14.01.2015, 16:05 (vor 4298 Tagen) @ SBV_AZHV

Hallo,

wird das vereinfachte Verfahren statt dem förmlichen Verfahren, ist dies lediglich ein Anfechtungsgrund, aber kein Grund, der zur Nichtigkeit führt.
(Dau/Düwell, SGB IX, Düwell, § 94 Rn. 90)

--
&Tschüß

Wolfgang

Frage zur GSBV/KSBV Wahl

ciralifan, Thursday, 15.01.2015, 07:28 (vor 4297 Tagen) @ albarracin

Leutz,
der Schwenk von einfachem zu förmlichen Wahlverfahren fand 2011 statt und der damals ( 2011) für das einfache Wahlverfahren angesetzte Wahltermin wird uns hier nun als gültiger Wahltermin nach der 4 Jahresregel als rechtens verkauft und nicht der eigentliche Wahltermin des danach korrekt durchgeführten förmlichen Wahlverfahrens.

Frage zur GSBV/KSBV Wahl

SBV_AZHV, München - Bayern, Thursday, 15.01.2015, 08:18 (vor 4297 Tagen) @ albarracin

Guten Morgen Wolfgang,

Danke für diesen wichtige Hinweis. Somit kann ich feststellen, dass durch das einfache Wahlverfahren gewählte Stufenvertretung wirksam ist, soweit nicht angefochten wird.

Somit findet keine Abkehr wie im Aufsatz von Düwell im Betriebs Berater statt und ist nur eine Empfehlung für eine Rechtssicherheit.

Frage zur GSBV/KSBV Wahl

Cebulon, Sunday, 18.01.2015, 19:45 (vor 4294 Tagen) @ ciralifan

er beruft sich auf BetrVG § 21, hier den Termin der allerersten Wahl überhaupt.

Hallo Ciralifan,

für überörtliche SchwbV-Wahlen ist natürlich niemals § 21 BetrVG anwendbar, sondern alleine § 97 Absatz 7 SGB IX. Hier mit dem BetrVG zu argumentieren ist blanker Unsinn! Wer hat denn diesen Wahlvorstand bestellt, der solche abwegigen Parolen absondert?

Gruß,
Cebulon

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