förmliches Wahlverfahren - mehrere Stellvertreter - Stützunterschriften (Wahlen)

Ken21, Monday, 12.01.2015, 12:11 (vor 4300 Tagen)

Hallo,

wir wählen gerade im förmlichen Wahlverfahren und der Wahlvorstand hat sich für 3 Stellvertreter entschieden. Wir sind 8 Wahlberechtigte.

Ist es korrekt, dass jeder der 8 Wahlberechtigte auch 3 Stützunterschriften bei 3 unterschiedlichen Bewerbern für die Stellvertreter abgeben darf. Bei den Wahlen darf man ja bei der Stellvertreterwahl auch 3 Stimmen abgeben. Hier geht es aber um die Stützunterschriften. Wenn man nicht soviel Stützunterschriften bei den Stellvertreterbewerbern abgeben darf, wie auch Stellvertreter gewählt werden, dann könnten wir de facto auch nur 2 Stellvertreter wählen.

Vielen Dank.

förmliches Wahlverfahren - mehrere Stellvertreter - Stützunterschriften

Ken21, Monday, 12.01.2015, 14:23 (vor 4300 Tagen) @ Ken21

...in Ergänzung zu meiner Frage. Im offiziellen BIH-Wahlvorschlagsformular (förmliches Wahlverfahren) können bis zu 3 Namen für die Stellvertreter aufgenommen werden und darunter die Stützunterschriften abgegeben werden. Im Umkehrschluss muss es doch dann möglich sein, dass man auch für mehrere Kandidaten für die Stellvertretung auch mehrere Stützunterschriften abgeben kann. (z.b. der Wahlvorstand legt 3 Stellvertreter fest, dann kann mal als Wahlberechtigter auch 3 Kandidaten stützen) Ist das korrekt?
Vielen Dank.

förmliches Wahlverfahren - mehrere Stellvertreter - Stützunterschriften

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 12.01.2015, 17:21 (vor 4300 Tagen) @ Ken21

Hallo,

zwar ist Dein Posting, ehrlich gesagt, etwas konfus, aber ich fürchte Du und evtl. Euer Wahlvorstand sind etwas "auf dem falschen Dampfer". Es passt aber in das Bild Deines vorherigen Posting zur Fristverkürzung.

Eine Vorschlagsliste ist als Einheit zu sehen. Bei einer Vorschlagsliste für Stellis kommt es weder darauf an, wie viele Stellis der WV wählen läßt, noch wie viele Stellis auf dem Wahlvorschlag vorgesehen sind. Ein Wahlberechtigter gibt trotzdem insgesamt nur eine Unterstützungsunterschrift für die gesamte Vorschlagsliste ab. Und natürlich kann ein Wahlberechtigter nicht mehr als eine Vorschlagsliste durch Unterschrift unterstützen.

Ein "Panagieren" von Vorschlägen verschiedener Listen ist absolut unzulässig.

--
&Tschüß

Wolfgang

förmliches Wahlverfahren - mehrere Stellvertreter - Stützunterschriften

Ken21, Monday, 12.01.2015, 19:45 (vor 4300 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin,

vielen Dank für die Antwort.

D.h. wenn ein Wahlvorstand 3 Stellvertreter zulässt, dann kann ein Wahlvorschlag mit 3 Kandidaten erstellt werden. Dieser Wahlvorschlag muss auch nur von 3 Wahlberechtigten (bei insgesamt 8 Wahlberechtigten) unterstützt werden, oder?

Im Ergebnis unterstützt damit ein "Stützender" 3 Kandidaten. Deshalb fand ich es als unlogisch, wenn diese 3 o.g. Kandidaten jeweils einen eigenen Wahlvorschlag einreichen, dass man als Wahlberechtigter nicht jeweils 3 Stützunterschriften für jeden einzelnen Wahlvorschlag zur Stellvertreterwahl abgeben kann. Das Ergebnis wäre das gleiche....

Danke.

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