Langzeiterkrankte (Allgemeines)

Cordula, Mecklenburg-Vorpommern, Thursday, 22.01.2015, 15:31 (vor 4291 Tagen)

Hallo,

eine Frage zum Thema Urlaubsübertragung bei Langzeiterkrankten.
Die Frage ist: Angenommen jemand hat 30 Tage Urlaub und ist Langzeitkrank über den 31.03. des Folgejahres hinaus. Wird dann nur der gesetziche Teil (24 Tage) übertragen oder die gesamten 30 Tage. Im Tarifvertrag Küste habe ich dazu nichts gefunden.

Danke und Gruß, Cordula

Langzeiterkrankte

ciralifan, Friday, 23.01.2015, 07:08 (vor 4290 Tagen) @ Cordula

Hallo Cordula,

was und wie steht es im individuellen Arbeitsvertrag des MA zum Urlaub ?
Wenn jemand z.B. nur : "Es gibt 30 Tage Urlaub per anno" stehen hat wäre dies anders zu sehen als wenn dort stände : "Es gibt den gesetzlichen Mindesturlaub" und weil wir so nett sind legen wir noch was drauf.
Im letzteren Fall wäre es eindeutig, nur der gesetzliche Mindesturlaub wird übertragen.
Ersteres führt i.d.R. zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen, leider.
Meiner Ansicht nach wäre aber dann der Vertragsbestandteil Jahresurlaub eine Summe "X Tage" kpl. zu übertragen.

Langzeiterkrankte

Cordula, Mecklenburg-Vorpommern, Wednesday, 28.01.2015, 14:52 (vor 4285 Tagen) @ ciralifan

Hallo ciralifan, danke, Arbeitsvertrag ist noch ein guter Hinweis!
Gruß, Cordula

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