GF wahlberechtigt? Enkelgeselschaft (Wahlen)
Ich organisiere eine Wahl. Bisher gab es keine Schwerbehindertenvertretung. Alles muss neu auf die Beine gestellt werden.
Etwa ca 60 km vom Hauptsitz befinden sich ca 50 Mitarbeiter (ein F&E-Zentrum). Dieses Zentrum hat eigenen Betriebsrat und bloß zwei schwerbehinderte Menschen.
Frage: Sind diese zwei wahlberechtigt in der Schwerbehindertenvertretungs-Wahl, die im Hauptsitz stattfindet (über 60 km entfernt)?
Das Unternehmen hat auch eine Enkelgesellschaft. Der Geschäftsführer von diesem GmbH-Unternehmen berichtet an Hauptgeschäftsführer und sitzt im gleichen Haus. Dieses Unternehmen hat zwei schwerbehinderte und kein Betriebsrat.
Frage: sind die schwerbehinderte in diese Enkelgesellschaft wahlberechtigt in der Wahl vom Hauptsitzunternehmen?
Frage: Hat der Geschäftsführer von diesem Enkel GmbH Kündigungsschutz? (er berichtet an Hauptgeschäftsführer)
Ich habe das Buch "SZ Spezial Wahl Schwerbehindertenvertretung". Da finde ich die Antworte nicht.