Gültigkeit des § 159 auch auf Landesebene? (Allgemeines)

rollo, Thursday, 29.01.2015, 12:05 (vor 4284 Tagen)

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bin vor kurzer Zeit über den § 159 Abs. 1 SGB IX „gestolpert“. Aus meiner Sicht ist hier evtl. ein kleines Schlupfloch für den öffentlichen Dienst auf Landesebene vorhanden.
Vielleicht stehe aber auch total auf der Leitung oder sehe den Wald vor lauter Bäume nicht.
In der Übergangsregelung in Abs. 1 wird die Pflichtquote für den öffentlichen Dienst des Bundes geregelt, es wird aber diesbezüglich gleichzeitig auf den § 71 Abs. 3 Nr. 1 und 4 hingewiesen. Im Satz 4 wird aber (so wörtlich) jede sonstige Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts als Geltungsbereich genannt.
Hier könnte man ja etwas „falsch“ verstehen.
Ich habe schon mehrere Informationsquellen genutzt um ggf. eine diesbezügliche Rechtsprechung herauszufiltern, bisher aber ohne Erfolg.

Ich hoffe, auch für diese Fragestellung, kompetente Antworten bzw. Ansprechpartner in diesem Forum zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
rollo

Gültigkeit des § 159 auch auf Landesebene?

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 30.01.2015, 13:47 (vor 4283 Tagen) @ rollo

Hallo,

die Auslegung des § 159 Abs. 1 SGB IX scheint strittig zu sein.

Neumann/Pahlen... (§159 SGB IX, Rn. 2) begrenzt den Verweis auf § 71 Abs. 3 Nr. 4 auf Einrichtungen "... die dem Bund zugeordnet sind", was mE auch am ehesten mit dem Wortlaut von § 159 Abs. 1 vereinbar wäre.

Dau/Düwell jedoch (§ 159 SGB IX, Rn. 2) dehnt den Geltungsbereich auf "alle öffentlichen Arbeitgeber" aus einschl. § 71 Abs. 3 Nr. 2-4. Das scheint mir jedoch weit hergeholt.
Vielleicht mußt Du es einfach mal austesten.

--
&Tschüß

Wolfgang

Gültigkeit des § 159 auch auf Landesebene?

rollo, Friday, 30.01.2015, 15:28 (vor 4283 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,
hallo User,
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
In meinen Recherchen bin ich ebenso auf die gleiche unterschiedliche Sichtweise gestoßen. Ich werde die Auslegung des § 159 von Dau/Düwell mit der Dienststelle erörtern um ggf. eine höhere Beschäftigungsquote erreichen zu können.
Gibt es evtl. noch weitere Argumente die mich bei dem Vorhaben, Steigerung der Beschäftigungsquote, unterstützen könnten?
Vielen Dank für die kompetente Beantwortung meiner Fragen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
rollo

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