Arzttermin b. chronischer Erkrankung - Krankmeldung oder "Freistellung" (Fragen zu einer Behinderung)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 30.01.2015, 15:56 (vor 3374 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

ich kenne es so, daß bei Dialysepflicht unabhängig von der Häufigkeit aufgrund der sonstigen Folgen wie Erschöpfung etc grundsätzlich eine Teilerwerbsminderung vorliegt.

Wir haben dann in jedem Fall im Rahmen des § 81 Abs. 5 SGB IX zur Teilerwerbsminderungsrente ein maßgeschneidertes Teilzeit-Konzept gestrickt, daß auch die finanziellen Einbußen minimiert hat.

Die Lösung mit AU hat den Nachteil, daß die LFZ natürlich irgendwann endet und dann quasi für jeden einzelnen AU-Tag ein Auszahlschein für die KK mit dem entsprechenden bürokratischen Aufwand ausgestellt werden müßte. Je nach Häufigkeit der Dialyse und der Wartezeit auf ein Spenderorgan fällt dann der AN evtl. auch noch in die Fänge der AA und bekommt dann gar kein Geld mehr für die Ausfalltage.

--
&Tschüß

Wolfgang


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