Noch gültige Wertmarke nach aberkennung von Kennzeichnung G + B (Allgemeines)

ben____, Wednesday, 04.02.2015, 10:54 (vor 4278 Tagen)

Guten Tag,

Ich habe eine Frage zur Wertmarke. Und zwar hatte ich nach einer längeren schweren Erkrankung die Kennzeichnungen G+B sowie den orangefarbenen Aufdruck. Diese Kennzeichnungen wurden nun aberkannt und der Ausweis von 100 auf 90 heruntergestuft.

Ich bin mit der Aberkennung auch einverstanden, weil sich mein Gesundheitszustand soweit erheblich verbessert hat.

Nun habe ich kurz vor erhalt des neuen Schwerbehindertenausweises noch eine Wertmarke für ein volles Jahr bekommen.
Kann ich diese noch aufbrauchen oder verliert die Wertmarke automatisch ihre Gültigkeit mit dem Verlust der Merkzeichen und dem orangefarbenem Aufdruck?

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich konnte bei der Bahn und beim ÖPNV Unternehmen keine Antwort bekommen. Dort wusste niemand ausreichend bescheit.

Mit freundlichen Grüßen

Noch gültige Wertmarke nach aberkennung von Kennzeichnung G + B

sbv-nl-west, NRW, Wednesday, 04.02.2015, 13:55 (vor 4278 Tagen) @ ben____

Hallo Ben_____,

wir sind hier eine Internetplattform für Interessenvertreter.

Wir dürfen und wollen hier keine "Rechtsberatung" für privat Personen leisten.

Aber selbstverständlich dürfen sie sich die gewünschten Informationen im folgenden Link selbst erlesen.

https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c54/index.html

" ABC Behinderung & Beruf "

--
Liebe Grüße

sbv-nl-west

Noch gültige Wertmarke nach aberkennung von Kennzeichnung G + B

Heinrich, Wednesday, 04.02.2015, 15:30 (vor 4278 Tagen) @ ben____

Hallo,

entscheidend ist IMMER der Feststellungsbescheid. Dieses gilt auch betreffend der Nachteilsazsgleiche. Wenn also lt. Bescheid der Anspruch auf die Wertmarke und Nutzung dieser nicht mehr besteht, darf man sie auch nicht mehr nutzen. Nutzt man sie trotzdem, könnte dieses als Erschleichung von Beförderungsleistungen angesehen werden.


Doch der einfachste Weg ist bei der ausgebenden Stelle nachfragen.

Noch gültige Wertmarke nach aberkennung von Kennzeichnung G + B

morgenröte, NRW, Wednesday, 04.02.2015, 17:40 (vor 4278 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

Heinrich hat schon Recht.
Maßgebend ist immer der Bescheid, da es ja oftmals zu Widersprüchen kommen kann hat der Gesetzgeber eine Frist eingeräumt bis dieser Bescheid unanfechtbar geworden ist. In dieser Zeit können diese Vorteile auch noch genutzt werden.

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Gruß
Morgenröte

Noch gültige Wertmarke nach aberkennung von Kennzeichnung G + B

Heinrich, Wednesday, 04.02.2015, 17:54 (vor 4278 Tagen) @ morgenröte

Hallo,

die Schutzfrist lt. SGB IX betrifft nur den Schutz des Schwerbehinderten, nicht aber der Anspruch auf Kfz Steuerminderung oder Ersatzweise die Wertmarke.


Hinweis: Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 27. September 1989, Bundessteuerblatt 1990 Teil II, ist der durch bestandskräftige Neufeststellung herabgesetzte Grad der Behinderung auf den Neufeststellungszeitpunkt für die Besteuerung bindend, auch wenn der Schwerbehindertenausweis bis zur Bestandskraft fortgilt. Dem steht nach Ansicht des BFH § 38 Absatz 1 zweiter Halbsatz SchwbG (jetzt § 116 SGB IX) nicht entgegen.

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