Überlastungsanzeige (Allgemeines)
In meinem Betrieb, in dem ich seit 01.12.2014 als SBV verwählt worden bin, ist es zu einer Überlastungsanzeige gekommen. Von dieser Anzeige hat meine Stellvertreterin, die dieses Amt auch schon zuvor inne hatte, vor mir erfahren und meinte wir/ich müsse tätig werden.
Allerdings handelt es sich um keine schwerbehinderten Mitarbeiter, welche die Anzeige gestellt haben.
Meine Frage: Muss ich auch in diesem Fall als SBV aktiv werden, oder liegt hier die Lösung zwischen Anzeigesteller BR und Arbeitgeber?
Vielen Dank für die Anworten