Überlastungsanzeige (Allgemeines)

BjKe, Thursday, 05.02.2015, 15:39 (vor 4277 Tagen)

In meinem Betrieb, in dem ich seit 01.12.2014 als SBV verwählt worden bin, ist es zu einer Überlastungsanzeige gekommen. Von dieser Anzeige hat meine Stellvertreterin, die dieses Amt auch schon zuvor inne hatte, vor mir erfahren und meinte wir/ich müsse tätig werden.
Allerdings handelt es sich um keine schwerbehinderten Mitarbeiter, welche die Anzeige gestellt haben.
Meine Frage: Muss ich auch in diesem Fall als SBV aktiv werden, oder liegt hier die Lösung zwischen Anzeigesteller BR und Arbeitgeber?

Vielen Dank für die Anworten

Überlastungsanzeige

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 05.02.2015, 16:36 (vor 4277 Tagen) @ BjKe

Hallo,

wie will denn Deine Stellvertreterin die Zuständigkeit der SBV begründen ???

Wenn die ANin nicht schwerbehindert, gleichgestellt oder zumindest im vorläufigen Rechtsschutz wegen Antragstellung ist, geht es die SBV nun mal nichts an. Mehr läßt sich aus § 95 SGB IX nun mal nicht herauslesen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Überlastungsanzeige

BjKe, Friday, 06.02.2015, 08:32 (vor 4276 Tagen) @ albarracin

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

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