Akten Einsicht (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 07.02.2015, 10:04 (vor 4275 Tagen) @ P.Goerke

Hallo,

die Antwort lautet beides mal: NEIN.
Wenn die Personalabteilung einem Vorgesetzten oder BR-Mitglied ohne Einwilligung des Betroffenen Einblick gewährt, ist dieses Verhalten wahrscheinlich sogar strafbar.

Sind arbeitsrechtliche Maßnahmen notwendig, dann haben diese im Rahmen eines geordneten Verfahrens (ggfs. eines BEMs) notwendig, wozu die rechtzeitige Information und Anhörung der SBV sowie die Mitbestimmung des BR notwendig sind.

--
&Tschüß

Wolfgang


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