Neuantrag (Antragstellung / Widerspruch)

erzengel ⌂, Baden Württemberg, Thursday, 12.02.2015, 08:13 (vor 3371 Tagen) @ paul1

Hallo Paul,

anhand des Beiblattes- Merkzeichen- kannst du sicher schon erkennen, ob eines davon für dein "Schäfchen" zutrifft. Mit Merkzeichen wird recht sparsam umgegangen.
Du könntest z.B. euren Betriebsarzt fragen, wenn einer vor Ort ist.
Evtl. auch deinem Hausarzt eine allgemeine Frage darüber stellen.
Ich hatte beim Landratsamt ein teilnehmendes Gespräch mit einer ärztlichen Bewertungskommission. Dies war sehr aufschlussreich und interressant.
Frag doch mal bei deinem zuständigen Amt nach, ob sie dir das im Rahmen deiner Arbeit als SBVler ermöglichen. Klappt bestimmt.

Wichtig ist das ankreuzen: sollen alle gesundheitlichen Störungen erfasst werden

Eine GdB "Prognose" abzugeben empfinde ich als nicht ratsam. Es könnte schneller akzeptiert werden, wie dem behinderten Menschen bzw. seiner Gesundheit lieb sind.
Z.B. mind. 30, obwohl evtl 50 dabei entstehen könnten.
Diese Bewertung wird übrigens gewissenhaft von kompeteneten Fachleuten durchgeführt.

--
Freundliche Grüße: Erzengel


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