Zusammenarbeit nach § 99 SGB IX (Allgemeines)

semperidem, Hessen, Thursday, 12.02.2015, 15:19 (vor 4270 Tagen)

Liebe Forum Benutzer(innen),
es wäre mir eine aufrichtige Freude, wenn Sie mir als Vertrauensperson, in folgendem Sachverhalt Ihren Rat geben könnten.
Ein SB Kollege ist seit über einem Jahr krank. Er möchte in Kürze wieder arbeiten. Zum Wohle des Betroffenen habe ich den Beauftragten des Arbeitgebers – er ist auch der Personalchef -, zu einem Gespräch nach § 99 SGB IX eingeladen. Dieser lehnt dies aus datenschutzrelevanten Gründen ab und gibt außerdem an, es bedürfe grundsätzlich der Zustimmung des SB Mitarbeiters. Die SBV wollte in diesem Gespräch lediglich herausfinden, wie der Kollege nach so langer Zeit wiedereingegliedert werden soll – an vertraulichen oder ganz persönlichen Informationen ist sie nicht interessiert. Des Weiteren delegiert er seit einiger Zeit alle Aufgaben des Beauftragten an seinen Personalreferenten ab und es fällt auf, dass immer wieder der Personalleiter und nicht der Beauftragte agiert.
Vielen lieben Dank!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion