verfällt gesetzlicher Urlaub nach Lanzeiterkrankung (Allgemeines)

Heinz SBV, NRW, Friday, 27.02.2015, 11:26 (vor 4255 Tagen)

Hallo zusammen,

Frage: ob und wann verfällt der gesetzliche Urlaub (Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz) nach einer Langzeiterkrankung?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH 20.01.2009 -C-350/06 und V-520/06) hatte zu diesem Thema bereits entschieden, dass der Urlaub (gesetzlicher Urlaub) bei langer durchgehender Krankheit nicht verfällt!

In einer neuerlichen Entscheidung hat der EuGH (EuGH 22.11.2011 - C214/10) dieses auf einen Übertragungszeitraum von maximal 15/18 Monaten eingeschränkt. Diese Entscheidung basiert auf ein nationales Verfahren in dem ein Tarifvertrag EMTV vorsieht, dass deratige Ansprüche spätestens nach 18 Monate verfallen. Diese tarifliche Regelung ist vom EuGH bestätigt worden. Was ist aber, wenn ein Tarifvertrag nur eine Übertragungsfrist von drei Monaten (wie auch der TVöD) vorsieht?

Frage ist die neuerliche EuGH Entscheidung auf alle Fälle übertragbar und der gesetzliche Urlaub verfällt nunmehr nach 18 Monaten?

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Herzliche Grüße

Heinz SBV

Tags:
Urlaub, Langzeitkrank

verfällt gesetzlicher Urlaub nach Lanzeiterkrankung

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 27.02.2015, 13:10 (vor 4255 Tagen) @ Heinz SBV

Hallo zusammen,

Hallo,


Frage: ob und wann verfällt der gesetzliche Urlaub (Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz) nach einer Langzeiterkrankung?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH 20.01.2009 -C-350/06 und V-520/06) hatte zu diesem Thema bereits entschieden, dass der Urlaub (gesetzlicher Urlaub) bei langer durchgehender Krankheit nicht verfällt!

In einer neuerlichen Entscheidung hat der EuGH (EuGH 22.11.2011 - C214/10) dieses auf einen Übertragungszeitraum von maximal 15/18 Monaten eingeschränkt. Diese Entscheidung basiert auf ein nationales Verfahren in dem ein Tarifvertrag EMTV vorsieht, dass deratige Ansprüche spätestens nach 18 Monate verfallen. Diese tarifliche Regelung ist vom EuGH bestätigt worden. Was ist aber, wenn ein Tarifvertrag nur eine Übertragungsfrist von drei Monaten (wie auch der TVöD) vorsieht?

Auch dann gilt die Entscheidung des EuGH. Das BAG hat mittlerweile diese Entscheidung anwendbar auf alle Arbeitsverhältnisse, soweit es den gesetzlichen Urlaubsanspruch betrifft, nachvollzogen.
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&nr=16102

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&Tschüß

Wolfgang

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