Stellvertretung bei Abwesenheit (Allgemeines)

eichenschild, Hessen, Wednesday, 04.03.2015, 08:00 (vor 4249 Tagen)

Hallo liebe SBV'ler,

bei der letzten Wahl haben wir es endlich geschafft auch Stellis zu wählen.

Diese dürfen erst aktiv werden (in der gewählten Reihenfolge versteht sich), wenn ich abwesend bin.

Mich würde mal interessieren wie andere SBV die Vertretungsregelung getroffen haben.
Insbesondere was den Zugang zu Informationen, wie z.B. Zugriff auf E-Mails oder zu den verschlossenen Unterlagen.

Grüße eichenschild

Stellvertretung bei Abwesenheit

Heinrich, Wednesday, 04.03.2015, 20:03 (vor 4249 Tagen) @ eichenschild

Hallo,

Zugriff nur im Rahmen der Verhinderungsvertretung. Man kann hierzu das die Zugangskennung und das Password und ggf Schlüsdel in einem versiegelten Umschlag beim BR, mit der Auflage, dass dieser nur im Falle der Verhinderungsvertretung ausgehändigt und geöffnet werden darf, hinterlegen.

Stellvertretung bei Abwesenheit

erzengel ⌂, Baden Württemberg, Thursday, 05.03.2015, 09:09 (vor 4248 Tagen) @ eichenschild

Hallo eichenschild,

meine Vertretung ist frisch gewählt.Wir führen daher z.B. einmal die Woche jourfix. Bei Wichtigkeiten wird zusätzlich ausführlich kommuniziert. Zunächst gab es eine gemeinsame Vorstellung beim IA/IFD/Landratsamt und Erklärung/ Pflege meines aufgebauten Netzwerks.
Arbeitsplatzbegehungen- wer arbeitet wo? (Gesichts-und Standorteinprägung)
Sofern vom MA gestattet, nehme ich sie zu MAgesprächen mit. Durchsicht/Erklärung der vom AG erstellten Liste der sb MA. Hilfestellung durch Fallkonstruktion im Antragswesen. Durchspielen des schrittweisen Vorgangs "von A-Z".
Vorbereitung zur Schulung, regelmässige Entsendung zu ausgesuchten Schulungen, Nachgespräch.Abfragen der wichtigsten/gängingsten Gesetze/§§. Schnelles zurechtfinden/ Zugang von Unterlagen/Informationen.Bei Vertretung- Schlüssel/Info und Diensthandyübergabe. Achtsamkeit der guten Zusammenarbeit zwischen BR/PR/JAV.

So kann ich mich dann bald beruhigt vertreten lassen. :-)

--
Freundliche Grüße: Erzengel

Stellvertretung bei Abwesenheit

Heinrich, Thursday, 05.03.2015, 10:14 (vor 4248 Tagen) @ erzengel

Hallo,

Wir führen daher z.B. einmal die Woche jourfix. Bei Wichtigkeiten wird zusätzlich ausführlich kommuniziert.

Der Stellvertreter hat ein ruhendes Mandat. Vergleichbar mit dem der Ersatzmitglieder des BR. Dieses bedeutet, er ist sofern nicht die Verhinderungsvertretung zutrifft, NICHT im Mandat. Bedeutet er hat in dieser Zeit weder das Recht der Einsicht in Unterlagen noch das Recht im Mandat aktiv zu werden. Erlaubt, gewährt die SBV dieses doch, begeht diese eine Mandatspflichtverletzung und verstößt gegen den Datenschutz. Also Datenschutzverletzung! Auch kann der AG hier einschreiten sofern dieses in der Arbeitszeit erfolgt, da er ja da nicht im Mandat hier nicht von der Arbeitspflicht befreit ist.

Einzig wenn eine Vertretung zB wegen Urlaub ansteht, kann hier eine "Geschäftsübergabe" erfolgen.

Rechtsgrundlage, die SBV ist eine Einpersonenvertretung, also im Gegensatz zum BR/PR KEIN Gremium! Ausnahme ggf gem § 95 Abs 1, letzer Absatz.
In Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 schwerbehinderten Menschen kann sie nach Unterrichtung des Arbeitgebers das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen, in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 schwerbehinderten Menschen, das mit der nächsthöchsten Stimmzahl gewählte weitere stellvertretende Mitglied. Die Heranziehung zu bestimmten Aufgaben schließt die Abstimmung untereinander ein.

Stellvertretung bei Abwesenheit

erzengel ⌂, Baden Württemberg, Thursday, 05.03.2015, 10:43 (vor 4248 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich,

deine Aussage beisst sich- meiner Meinung nach- etwas mit dem §96 2)3)4)SGB IX.
Wie soll mich jemand vertreten, wenn ich ihn nicht einarbeiten darf?
§ 96 2)...darf in seiner Arbeit nicht behindert oder beeinträchtigt werden.... ständige Heranziehung nach §95... untersteht der Schweigepflicht §5 BDSG...
Dies wäre sehr contraproduktiv und nicht im Sinne unserer Klienten.

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Freundliche Grüße: Erzengel

Stellvertretung bei Abwesenheit

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 05.03.2015, 11:10 (vor 4248 Tagen) @ erzengel

Hallo Erzengel,

das die Vertretungsregelung im SGB IX in vielen Fällen nicht praxisgerecht ist, ist das Eine.

Das Gesetz ist aber nun mal, wie es ist. Und da Du lt. ViKa weniger als 100 sbM vertrittst, kannst Du Dich auch nicht auf "ständige Heranziehung" im Sinne des § 95 Abs. 1 Satz 4 berufen.

Wie also Heinrich sehr richtig festgestellt hat, ist die von Dir geschilderte Praxis der ständigen Beteiligung Deiner Stellvertretung von A-Z rechtswidrig.

--
&Tschüß

Wolfgang

Stellvertretung bei Abwesenheit

erzengel ⌂, Baden Württemberg, Thursday, 05.03.2015, 11:35 (vor 4248 Tagen) @ albarracin

danke für deine Stellungnahme. Theorie und Praxis .Schade dass es so ist.

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Freundliche Grüße: Erzengel

Stellvertretung bei Abwesenheit

Hotte, Stuttgart, Thursday, 05.03.2015, 12:36 (vor 4248 Tagen) @ erzengel

Hallo Erzengel,
leider klaffen Theorie und Praxis häufig auseinander. Aber bedenke bei deiner Vorgehensweise auch, das du dich massivst angreifbar durch den AG machst. Das er es bisher toleriert hat, ist gut. Aber er könnte dir bei einem Streitfall sehr schnell einen Strick aus deiner Vorgehensweise drehen.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Stellvertretung bei Abwesenheit

eichenschild, Hessen, Thursday, 05.03.2015, 15:58 (vor 4248 Tagen) @ Hotte

Hallo,

vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen. Ich werde mich hier streng nach den Vorgaben richten. Nur bei Urlaubs- bzw. Krankheitsabwesenheit meine Stellis informieren.

Gruß eichenschild

Stellvertretung bei Abwesenheit

Heinrich, Thursday, 05.03.2015, 18:18 (vor 4248 Tagen) @ eichenschild

Hallo,


ein weiterer möglicher Grund der Notwendigkeit der Verhinderungsvertretung kann auch gegeben sein, wenn zeitgleich 2 nicht anders terminierbare Mandatstermine gegeben sind.

Wenn zB zwei BR Gremien zeitgleich tagen.
.

Stellvertretung bei Abwesenheit

Jörg_2908, Wednesday, 29.04.2015, 13:13 (vor 4193 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich,
ich habe da noch einmal eine Frage. Was ist wenn der AG meinem Stellv. zum Beispiel zu BEM Gesprächen zuzieht obwohl ich im Haus bin. Ich muss dazu sagen, das der Termin in meiner Abwesenheit gemacht wurde und ich keinerlei Info erhalten habe...bzw. zu spät. Du schreibst das es ein ruhendes Mandat ist wie der Ersatz beim BR, kann mann dieses auch im gesetzt nachlesen??
VG Jörg

Stellvertretung bei Abwesenheit

Heinrich, Wednesday, 29.04.2015, 15:00 (vor 4193 Tagen) @ Jörg_2908

Hallo,

Ja! Im SGB IX § 94 Abs 1. Siehe auch hier:http://www.schwbv.de/stellvertreter.html

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