Teilnahme bei JAV Sitzungen (Sitzung)
Hallo erzengel,
die Frage kannst du nur beantworten, wenn du dir die §§ der JAV durchliest. In Sachsen gelten für die JAV die §§ 35 Abs.3, § 40 und § 41Abs.1 SächsPersVG. § 35 Abs.3 sagt z.B. aus, dass eine Sitzung, wenn sie von der SBV beantragt wird anzuberaumen ist, mit dem Beantragten Thema. § 40 Aussetzen von Beschlüssen, auch durch die SBV auf sofortigen Antrag. Wie soll das passieren, wenn die SBV nicht an der Sitzung teilnehmen darf? § 41 Abs.1 Teilnahme weiterer Personen.Hier ist die SBV klar erwähnt. Also Teilnahmerecht.
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MfG
Williniesky