Hallo Anneca,
Hallo mietze_katz
für den Fall Deiner Wahl noch ein kleiner praktischer Tip:
- Schulungsanspruch Vertrauensperson ist nahezu zu 100% gegeben. Bitte darauf achten, dass Seminare nach §96 SGB (u.U. auch §37 BetrVG oder PersVG) ausgeschrieben sind.
So pauschal ist das falsch. Auch bei der VP ist die "Notwendigkeit" erforderlich. Und das bedeutet, daß bei einer SBV mit wenigen "Schäfchen" die Komplexität der Arbeit natürlich grundsätzlich geringer ist und auch nicht jeder denkbare Spezialfall auftritt und somit geschult werden muß.
- Schulungsanspruch 1.Stellvertreter für den Vertretungsfall praktisch identisch wie bei der VP selbst
auch das ist in dieser Pauschalität irreführend.
- Schulungsanspruch 2.Stellvertreter nicht realisierbar/praktisch nicht gegeben.
Nochmal in dieser Pauschalität falsch.
Bei den "Stellis" kommt es schlicht und ergreifend auch auf den Arbeitsumfang an und damit auf das Auftreten von Verhinderung durch Terminkollisionen sowie persönliche Umstände.
Bei einer kleinen SBV, bei der auch nicht allzuviel krankheitsbedingte "Ausfälle" der VP zu erwarten sind, wird für den ersten "Stelli" nicht viel mehr als Grundschulung durchsetzbar sein, bei einer "großen" SBV wird auch der zweite "Stelli" (oder auch darüber hinaus) einen Bildungsanspruch haben.
Aber gehe erst mal alles der Reihe nach an, d.h. zieh erst die Wahl rechtssicher durch und besuche einen Grundkurs nach dem Motto "Gewählt - und was nun?". Dort bekommst dann das erste wichtige Wissen und Handwerkszeug.
Diese Seminare heißen idR "SBV 1".
Wichtig ist noch das Verfahren zum Besuch des Grundkurses: Du beschließt praktisch selbst, dass Du ein Seminar besuchst, diesen Beschluss bitte unbedingt schriftlich dokumentieren.
Wozu ?
Nach der Beschlussfassung und dessen Dokumentation ist die frühzeitige Mitteilung an den AG der nächste Schritt. Hierin ist die Art des Seminars, der Ort, der Zeitpunkt, die Dauer und natürlich auch die Kosten (setzen sich meist aus Seminar- und Verpflegungskosten zusammen), dem Arbeitgeber mitzuteilen.
Das ist vollkommen ausreichend, da die "Beschlüsse" der SBV keinen Formvorschriften unterliegen.
Am Besten den Seminarfleyer beilegen und natürlich wiederum mit Nachweis (Empfangsbestätigung, Eingangsstempel ect.). Und wenn Du dieses alles so hinter dir hast, sind die Wege zum Besuch des Grundlagenseminars geebnet.
In diesem Sinne wünsche ich viel Erfolg!
VG Sepp
PS: Oft kommt man mit Kommunikation (Reden und Argumentieren) weiter wie mit Paragraphen!
Was oft zu dem Irrglauben führt, Kommunikation und dann noch ein bißchen Internet könnte eine solide Schulung ersetzen.
Mit soliden Rechtskenntnissen als Basis kommuniziert eine SBV auch deutlich erfolgreicher. Und dem AG sollte immer klar sein, daß die SBV einen Konflikt, den sie beginnt, auch konsequent zu Ende führt. Genau dieses Wissen des AG erspart dann auch viele Konflikte. Aber auch dafür sind solide Rechtskenntnisse zwingende Voraussetzung.
&Tschüß
Wolfgang