Behindertenparkplatz (Allgemeines)

VFA-K, Bayern, Tuesday, 17.03.2015, 19:51 (vor 4237 Tagen)

Hat jemand ein Prüfschema, wie Gemeinden prüfen, wenn ein Mensch mit Behinderung einen Behindertenparkplatz (für sich - mit Nummer - also personenbezogen) beantragt. Was muss er erfüllen, wie/was sind die Voraussetzungen, damit es die Gemeinde genehmigt? Besten Dank!

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Freundliche Grüße
SBV-öD Bayern

Behindertenparkplatz

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 18.03.2015, 08:53 (vor 4236 Tagen) @ VFA-K

Hallo VFA-K

.......Hat jemand ein Prüfschema, wie Gemeinden prüfen, wenn ein Mensch mit Behinderung einen Behindertenparkplatz (für sich - mit Nummer - also personenbezogen) beantragt. Was muss er erfüllen, wie/was sind die Voraussetzungen, damit es die Gemeinde genehmigt? Besten Dank!......


Auf öffentlichen Flächen wird eine Gemeinde kaum einen persönlich zugeordneten Parkplatz für jemanden mit Nachteilsausgleich aG einrichten.In meiner aktiven Zeit als Gemeinderat wurden zwei solche Anträge gestellt. Sie wurden stets aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Behindertenparkplatz

ciralifan, Thursday, 19.03.2015, 07:14 (vor 4236 Tagen) @ VFA-K

Hallo, es kommt auf die Stadt/Gemeinde an, in NRW Städten habe ich schon Anwohnerparkplätze für SB ( mit Angabe Nummernschild ) gesehen.
Am besten mit der Stadt/Gemeinde ( Zuständig sind wohl die Ordnungsämter ) sprechen.

Behindertenparkplatz

barevi, Bayern, Unterfranken, Thursday, 19.03.2015, 13:24 (vor 4235 Tagen) @ VFA-K

Hallo VFA-K,

da ich bei uns im Landkreis auch die "Kommunale Behindertenbeauftragte" bin und einen solchen Fall bereits einmal für eine Betroffene "durchgeboxt" habe, kann ich Dir folgendes mitteilen:

- Der/ die Betroffene muss sich mit der jew. Stadt-/ Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen und einen Stellplatz beantragen

- Der Stellplatz muss sich in unmittelbarer Nähe zur Wohnung/ zum Haus befinden

- Der Stellplatz darf sonstige öffentliche Interessen wie Gehwege, Fussgängerüberwege, etc. nicht beeinträchtigen

- Der Stadt-/ Gemeinderat entscheidet im Normalfall über die Parkberechtigung - der Bürgermeister selten alleine.


Bei mir gab es dann ein P- Schild und dazu ein Rollstuhl- Piktogramm mit der Nr. des zugeteilten Parkausweise.

Wenn Du noch Fragen hast: Barbara.Ast@Lramsp.de


Viele Grüße
barevi

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