Behindertenparkplatz (Allgemeines)

barevi, Bayern, Unterfranken, Thursday, 19.03.2015, 13:24 (vor 4235 Tagen) @ VFA-K

Hallo VFA-K,

da ich bei uns im Landkreis auch die "Kommunale Behindertenbeauftragte" bin und einen solchen Fall bereits einmal für eine Betroffene "durchgeboxt" habe, kann ich Dir folgendes mitteilen:

- Der/ die Betroffene muss sich mit der jew. Stadt-/ Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen und einen Stellplatz beantragen

- Der Stellplatz muss sich in unmittelbarer Nähe zur Wohnung/ zum Haus befinden

- Der Stellplatz darf sonstige öffentliche Interessen wie Gehwege, Fussgängerüberwege, etc. nicht beeinträchtigen

- Der Stadt-/ Gemeinderat entscheidet im Normalfall über die Parkberechtigung - der Bürgermeister selten alleine.


Bei mir gab es dann ein P- Schild und dazu ein Rollstuhl- Piktogramm mit der Nr. des zugeteilten Parkausweise.

Wenn Du noch Fragen hast: Barbara.Ast@Lramsp.de


Viele Grüße
barevi

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