Behindertenparkplatz (Allgemeines)
Hallo VFA-K,
da ich bei uns im Landkreis auch die "Kommunale Behindertenbeauftragte" bin und einen solchen Fall bereits einmal für eine Betroffene "durchgeboxt" habe, kann ich Dir folgendes mitteilen:
- Der/ die Betroffene muss sich mit der jew. Stadt-/ Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen und einen Stellplatz beantragen
- Der Stellplatz muss sich in unmittelbarer Nähe zur Wohnung/ zum Haus befinden
- Der Stellplatz darf sonstige öffentliche Interessen wie Gehwege, Fussgängerüberwege, etc. nicht beeinträchtigen
- Der Stadt-/ Gemeinderat entscheidet im Normalfall über die Parkberechtigung - der Bürgermeister selten alleine.
Bei mir gab es dann ein P- Schild und dazu ein Rollstuhl- Piktogramm mit der Nr. des zugeteilten Parkausweise.
Wenn Du noch Fragen hast: Barbara.Ast@Lramsp.de
Viele Grüße
barevi
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Nur tote Fische schwimmen MIT dem Strom