Behinderung der Schwerbehindertenarbeit (Umgang mit BR / PR)

Heinrich, Saturday, 21.03.2015, 11:44 (vor 3343 Tagen) @ lea-75

Hallo,

zwei Betriebsratsmitglieder weisen die schwerbehinderten Kollegen darauf hin, sich nicht an die Schwerbehindertenvertretung zu wenden, sondern an sie als BR, da die SchwbV nach deren Aussagen, nichts taugt.

Also, der letzte Halbsatz beinhalte den Sachverhalt der üblen Nachrede und Mandatsbehinderung, hier würde ich diese BRM darauf hinweisen, dass sollten sie dieses nicht unterlassen man einen Anwalt beauftragen würde die hier mögluchen rechtliche Schritte einzuleiten. Die BRM müssten dann dem AG auch die Kosten erklären die dieser aufgrund ihrers rechtswidrigen Handeln zutragen hat.

Weiter ist es aber auch so, die Aufgaben und Tätigkeitsfelder /-rechtsgrundlagen sind unterschiedlich. Daher sind auch Schwerbehinderte Arbeitnehmer für die auch der BR innerhalb seines Aufgabenfeldes zuständig ist. Daher können sie sich auch hierzu an den BR wenden.

Die SBV hat ihr Aufgabenfeld und ihre Rechtsgrundlage. Daher kann der BR nie die Aufgaben der SBV lt. SGB IX wahrnehmen.

Daher sollte man dieses einmal in einer Versammlung der Schwerbehinderten als Thema behandeln und die Koll. hier aufklären.

Selbstverständlich als SBV auch einen guten Job machen, dass überzeugt die betroffenen Koll. und ggf auch zweifelnde BRM. Vor allem als SBV NIE versuchen sich in die Aufgaben des BR einzubringen, also nie "klein BR" sein wollen.

Das Ganze auch in der nächsten BR Sitzung ansprechen und den BRV auffordern hier zu handeln.


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