Arbeitsplatzwechsel der GSBV innerhalb eines Unternehmens (Gesamt-Konzern-SBV)
Servus Jason,
wenn eine GSBV innerhalb eines Unternehmens von Betrieb F nach Betrieb M den Arbeitsplatz wechselt, behält sie dann ihre Funktion als GSBV?
Ja, denn sie ist ja noch Mitarbeiter im Unternehmen.
Wählbar als GSBV ist ja jeder AN, egal ob eine sb-Eigenschaft vorliegt, oder nicht. Sie muss nur von den berechtigten Kreisen vorgeschlagen werden.
Genau.
Kann zu dieser Frage jemand eine fundierte Antwort geben? Vielen Dank.
Unter fundiert meinen die meisten mit Angabe eines § oder ein Urteil.
Fundiert ist aber auch den Blickwinkel zu wechseln und einen Zweifler zu fragen wo denn das Gegenteil steht.
Also lass es beruhigt auf dich zukommen 
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter