Zuständigkeit (Wahlen)

Jörn, Saturday, 17.12.2005, 00:23 (vor 6715 Tagen)

Die Bereiche, für die eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden und zuständig sein soll, sollen mit denen eines Betriebs- bzw. Personalrats identisch sein. Fallen die Voraussetzungen einer für die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung vorgenommenen Zusammenfassung nach der Wahl weg oder wird die Zusammenfassung nach der Wahl beendet oder geändert, hat dies auf die Rechtsstellung der gewählten Schwerbehindertenvertretung keinen Einfluss. Sie bleibt für die restliche Amtszeit für die Betriebe bzw. Dienststellen, für die sie gewählt ist, zuständig und im Amt.

Hallo Leute,

das habe ich unter dem Link "Wahlmaterial" gefunden. Verstehe ich das richtig, wenn ein Betrieb abgespalten wird und einem anderen Betrieb zugeordnet wird, bleibt die SBV zuständig, auch wenn ein neuer (eigenständiger) BR gewählt wird> Triff das auch zu wenn sich der AG ändert>

Jörn


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