Arbeitsverteilung (Allgemeines)

Heinrich, Thursday, 02.04.2015, 11:08 (vor 4221 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

das Thema "Arbeitsverdichtung" wäre KEIN Thema des § 124 SGB IX denn es ist ja keine im rechtlichen Sinne des § 124 SGB IX KEINE Mehrarbeit.

Es wäre erst einmal ein Thema des PR. Betreffend Schwerbehinderte und SBV wären es Themen der §§ 95,2 und 81,4 SGB IX.


Das gesamte Thema "Entwicklung eines Vertretungskonzeptes für den Urlaubs- und Krankheitsfall" ist da Schwerbehinderte betroffen, grundsätzlich ein Thema des § 95,2 iVm § 81,4 SGB IX.


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