Verlängerung Arbeitszeitreduzierung (Allgemeines)
Hallo Vadder911
Schau dir den §95 Abs.2 mal an.
Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten.
Da steht in allen Angelegenheiten, ich lese keine Ausnahmen.
Klar bist du zu Informieren.
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Gruß
Jürgen