Neue Betriebsform = Neuwahlen? (Wahlen)
Hallo.
Ich arbeite bei einer großen Hilfsorganisation. Es gibt den Betriebsrat und die SBV. Diese sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig. Also 1 Betrieb. Aus dem bestehenden Betrieb mit all seinen Abteilungen wir Pflegeheime, amb.Dienste, Krankentransport, Notfallrettung, Leitstelle usw. in der es auch verschiedenen gGmbH gibt, wurden jetzt 3 Gemeinschaftsbetriebe gemacht. Es gibt weiterhin einen Geschäftsführer der allen 3 Gemeinschaftsbetrieben vorsteht. Mit dem BR wurde ein Interessenausgleich abgeschlossen. Die Amtszeit des BR läuft noch bis zum Jahresende. Bis dahein muss in den 3 neuen Gemeinschaftsbetrieben jeweils ein neuer BR gewählt werden.
Was ist mit der SBV? Wir haben in Betrieb 1= 11 schwerbehinderte Kollegen/innen in Betrieb 2= 4 und in Betrieb 3= 1 schwerbehinderte Kollegen/innen. Also in 2 Betrieben weniger als 5 Mitarbeiter/innen.
Müssen wir Neuwahlen machen oder können wir eine Betriebsvereinbarung mit dem AG machen in der wir die Zuständigkeit für alle 3 Betriebe regeln?
Bei Neuwahlen können wir ja in Betrieb 1 normal wählen. In Betrieb 2+3 könnten wir ja dann lt. § 94 (Zusammenfassung von mehreren Betrieben zur Wahl) wählen oder?
Hier heist es aber, Über die Zusammenfassung zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung entscheidet der Arbeitgeber in Übereinstimmung mit dem für den Sitz des Betriebes zuständigen Integrationsamt. Was muss die SBV also hier unternehmen?
Ich bin mal auf die Antworten gespannt. Vielen Dank