Wählbarkeit als Stellv. Geschäftsleiter (Wahlen)

Bechti, Bayern, Sunday, 26.04.2015, 21:32 (vor 4196 Tagen)

Hallo,

nicht wählbar soll sein, wer selbstständige Entscheidungen in Personalangelegenheiten treffen kann. Ich bin Vertrauensperson und soll stellv. Geschäftsleitung in unserer Gemeindeverwaltung (Bayern) werden. Meines Erachtens besteht da kein Konflikt zur Wählbarkeit. Wie seht ihr das?? Kennt ihr vielleicht hilfreiche Kommentare zu diesem Thema?
Danke

Wählbarkeit als Stellv. Geschäftsleiter

stefanmann, Essen, Monday, 27.04.2015, 10:59 (vor 4195 Tagen) @ Bechti

Hallo!
Wenn die stellvertretende Geschäftsleitung Personalentscheidungen treffen kann und darf, besteht wohl ein Interessenkonflikt im Mandat....
Gruß Stefanmann

Wählbarkeit als Stellv. Geschäftsleiter

Heinrich, Monday, 27.04.2015, 20:46 (vor 4195 Tagen) @ Bechti

Hallo,


siehe SGB IX § 94, 3 letzter Satz.

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