Büro- SbV (Umgang mit Arbeitgeber)

gefreiter, Deutschland/Niedersachsen, Tuesday, 28.04.2015, 10:04 (vor 4196 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,
ich bin Betriebsratsmitglied und VP-SchwbV und unsere Geschäftsleitung mag mich so gar nicht:-(
Als neue Schikane wurde das funktionierende BR/Schwb-Büro in die Verwaltung verlegt.
Das heißt ein rundum einsehbarer Glaskasten in dem reger Durchgangsverkehr herrscht, weil dort u.a auch der erste Vorsitzende seiner Arbeit als Disponent nachgeht.
Seit zwei Wochen nutze ich dieses Büro nicht mehr, weil dort u.a nicht einmal ansatzweise Diskretion hergestellt werden kann.
Vom Großteil des BR kann ich keine Hilfe erwarten, diese sind der Geschäftsleitung hörig!
Ich möchte jetzt einen Anwalt einschalten, was meint Ihr dazu.
Vorweg, nein mit vertrauensvollen Gesprächen kommt man in unserem Betrieb nicht weiter :-((
Wer kann helfen ? Anwalt ? IA?

Danke für evtl. Rückmeldungen

Gruß
gefreiter

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gefreiter

Büro- SbV

ciralifan, Wednesday, 29.04.2015, 09:03 (vor 4195 Tagen) @ gefreiter

@ Gefreiter....warum immer gleich voll druff ? Es gibt doch sicher auch bei euch Räumlichkeiten, die du dir für vertrauliche Gespräche reservieren kannst, das Recht dazu ist dir ja per Mandat gegeben.

Büro- SbV

xray, Bayern, Wednesday, 29.04.2015, 19:24 (vor 4195 Tagen) @ gefreiter

Hallo,
ich kann dir auch nur empfehlen, dir irgend einen zugänglichen Raum zu suchen für vertrauliche Gespräche.
Manchmal erreicht man mehr mit Eigeninitiative.
Ich praktiziere das ähnlich, da der bisherige Raum nicht beh.gerecht zugänglich war und mir kein besserer zur Verfügung gestellt wurde.
Du kannst dich ja sogar außerhalb der Einrichtung mit den Betroffenen treffen, auch nach der üblichen Arbeitszeit, wenn notwendig.
Viele Grüße von X-Ray

Büro- SbV

erzengel ⌂, Baden Württemberg, Monday, 04.05.2015, 08:26 (vor 4190 Tagen) @ xray

Hallo,

sollte dir dein AG keinen Raum zur Verfügung stellen können/ wollen, kündigst du ihm an, dass du einen geeigneten Raum extern anmieten wirst. Das Recht hast du in deinem Mandat, dein AG muss die Kosten dafür tragen.SGB IX § 96 (8+9)

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Freundliche Grüße: Erzengel

Büro- SbV

Heinrich, Monday, 04.05.2015, 09:01 (vor 4190 Tagen) @ erzengel

Hallo,

sollte dir dein AG keinen Raum zur Verfügung stellen können/ wollen, kündigst du ihm an, dass du einen geeigneten Raum extern anmieten wirst. Das Recht hast du in deinem Mandat, dein AG muss die Kosten dafür tragen.SGB IX § 96 (8+9)

Wo bitte im SGB IX § 96 Abs. 8+9 siehst Du dieses Recht auf Anmietung???


§ 96 Abs. 9
(9) Die Räume und der Geschäftsbedarf, die der Arbeitgeber dem Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrat für dessen Sitzungen, Sprechstunden und laufende Geschäftsführung zur Verfügung stellt, stehen für die gleichen Zwecke auch der Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung, soweit ihr hierfür nicht eigene Räume und sächliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Fazit: Handelt hier die SBV so, muss der Vertrauensmann die Kosten tragen, dieses auch, da er Mieter würde und nicht der AG.

Also, falls der AG der SBV keine geeigneten Räume zur Verfügung stellt, die Räumlichkeiten des BR notfalls in Anspruch nehmen. Dann wird er BR sich wohl regen.

Büro- SbV

Ironie, Monday, 04.05.2015, 12:46 (vor 4190 Tagen) @ gefreiter

Guten Tag,

dieses Problem wurde für einen Betriebsrat schon einmal
gerichtlich geklärt.
(Den Anspruch auf ein Büro, das uneinsehbar ist, hat ebenso
die Schwerbehindertenvertretung.)

https://openjur.de/u/153007.html

Ich wünsche allen eine gute Woche!

Ironie

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