Arthrodesenstuhl (Hilfsmittel)

Heinrich, Thursday, 30.04.2015, 13:38 (vor 3290 Tagen) @ Mittwoch

Hallo,

ein NICHTbehinderter AN, ist das Thema und Zuständigkeit des BR, nicht der SBV. Es sei, sie ist in einem lfd Antragsverfahren.

Was in der Arbeitszeit und was in der Freizeit zu erfolgen hat, ergibt sich aus dem ARBEITsvertrag.

Der AN/BR oder bei zuständigkeit die SBV können dem AG hier Vorschläge machen. Der AG kann aber auch einfach selbst entscheiden, muss also gemachte Vorschläge nicht beachten. Ggf kann der betroffene AN auch einen Vorschlag der Arztes/Betriebsarzt dem AG vorlegen.

Fazit:
Stühle testen dürfte nicht zu der geschuldeten Arbeit lt. ArbV zählen. Daher muss der AG hierfür keine Leistung -Zei, Lohn- erbringen.


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