Entgelt Rückstufung (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 04.05.2015, 11:56 (vor 3289 Tagen) @ PcSilvi

Hallo,

eine "Rückstufung" wäre im Einvernehmen möglich.
Ohne Zustimmung des AN ginge dies nur im Rahmen einer Änderungskündigung.

Ob eine Form der "Lohnstandssicherung" greift, hängt davon ab, ob es hierzu eine tarifliche Regelungen gibt.

Als SBV würde ich in so einem Fall vom AG schon eine Menge verlangen, bevor es zu einer quasi Degradierung kommt.
Hast Du denn schon geprüft, ob der bisherige Arbeitsplatz nicht mit einem Nachteilsausgleich (zB Lohnkostenzuschuß) für den AG zu halten wäre ???

--
&Tschüß

Wolfgang


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