Wahl einer GSBV (Wahlen)

motoraddiver, Bernau a.Ch., Friday, 08.05.2015, 10:05 (vor 4184 Tagen)

Servus Forum

Wir haben jetzt an einen zweiten Standort 5 MA die Schwerbehindert sind, werden da also eine eigene SBV wählen. Dann sind wir zwei Standorte mit einer SBV, werden dann auch eine GSBV wählen, da wir auch einen GBR haben. Soweit so gut. Die mind. Frist für die Ankündigung und Durchführung der SBV Wahl beträgt 3 Wochen. Wie schaut es mit der Wahl zur GSBV aus? Wir wollten eigentlich sofort anschließend nach der Wahl der örtlichen SBV die GSBV wählen. Wie lange ist hier die mind. Frist zur Ankündigung der GSBV Wahl? Die GL will hier mit aller Macht verhindern das eine GSBV entsteht. Deshalb möchten wir hier alles richtig machen, damit die Wahl von der GL nicht angefechtet werden kann. Für Tipps und Ratschläge von euch bin ich immer offen.

Gruß motoraddiver

Wahl einer GSBV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 08.05.2015, 16:46 (vor 4183 Tagen) @ motoraddiver

Das Wahlverfahren ist in § 22 Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) geregelt.

Bei nur zwei Wahlberechtigten gilt eine Besonderheit nach § 22 Abs. 2 SchwbVWO:
Beide bestimmen im gegenseitigen Einvernehmen die Gesamt- / Konzern-SBV.
Können sie sich nicht einigen, entscheidet das Los.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wahl einer GSBV

motoraddiver, Bernau a.Ch., Monday, 11.05.2015, 16:02 (vor 4180 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Servus Hans-Peter
Ich stehe anscheinend auf den Schlauch. Die Besonderheit mit nur zwei SBV war mir bekannt. Heist das,ich brauche keine Frist für die GSBV Wahl einhalten? Die zwei VP machen es unter sich aus, und informieren die GL., dass nun auch eine GSBV existiert?

Ich habe den §22 SchwbVWO aufmerksam durchgelesen, aber keine Fristen gefunden.
Viele Grüße ein ratloser
motoraddiver

Wahl einer GSBV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 11.05.2015, 21:41 (vor 4180 Tagen) @ motoraddiver

Servus Hans-Peter
Ich stehe anscheinend auf den Schlauch. Die Besonderheit mit nur zwei SBV war mir bekannt. Heist das,ich brauche keine Frist für die GSBV Wahl einhalten?

Nein.

Die zwei VP machen es unter sich aus, und informieren die GL., dass nun auch eine GSBV existiert?

Ja!

Nicht vergessen auch den GBR zu informieren, dass die Einladung zur GBR-Sitzung gewährleistet ist.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wahl einer GSBV

Martin R., NRW , Ruhrpott, Tuesday, 12.05.2015, 09:54 (vor 4180 Tagen) @ motoraddiver

Ist es nicht so, das, wenn motoraddiver als einzigster SbV erstmal automatisch GsbV ist ?

--
Glück Auf
Martin

Wahl einer GSBV

motoraddiver, Bernau a.Ch., Tuesday, 12.05.2015, 10:09 (vor 4180 Tagen) @ Martin R.

Hallo Martin
Leider ist das nicht so einfach. GSBV kann jeder werden, wenn er von den Zwei VP vorgeschlagen und auch gewählt wird. Dieser jemand braucht meines Wissens auch kein Schwerbehinderte sein §94 Abs.3 SGB IX.
Gruß motoraddiver

Wahl einer GSBV

Martin R., NRW , Ruhrpott, Tuesday, 12.05.2015, 10:28 (vor 4180 Tagen) @ motoraddiver

Hallo motoraddiver,
In § 97 Abs. 1 Satz 2 SGB IX steht, Ist eine Schwerbehindertenvertretung nur in einem der Betriebe oder in einer der Dienststellen gewählt, nimmt sie die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr.

--
Glück Auf
Martin

Wahl einer GSBV

Heinrich, Tuesday, 12.05.2015, 10:47 (vor 4180 Tagen) @ Martin R.

Hallo,

In § 97 Abs. 1 Satz 2 SGB IX steht, Ist eine Schwerbehindertenvertretung nur in einem der Betriebe oder in einer der Dienststellen gewählt, nimmt sie die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr.

Ja, so steht es dort.
ABER!
Es ist ein großer Unterschied zwischen Rechte und Pflichten WAHRNEHMEN und in dieses Mandat gewählt zu sein, es somit zu besitzen. Die Person welche es wahrnimmt ist eben nicht in dieses Mandat gewählt.

Das Recht der WAHRNEHMUNG endet sobald eine Wahl möglich ist. Dann muss zwingend eine Wahl erfolgen.

Wahl einer GSBV

motoraddiver, Bernau a.Ch., Tuesday, 12.05.2015, 10:48 (vor 4180 Tagen) @ Martin R.

Servus Martin
Du hast Recht, solange nur 1 SBV existiert. Wenn aber eine zweite SBV an einen anderen Standort gewählt wurde, ist dann auch eine GSBV zu wählen, wenn im Betrieb ein GBR existiert.
Viele Grüße
motoraddiver

Wahl einer GSBV

Martin R., NRW , Ruhrpott, Tuesday, 12.05.2015, 10:58 (vor 4180 Tagen) @ motoraddiver

Danke für die Erleuchtung motoraddiver und Heinrich ✿,
jetzt mal eine ganz doofe Frage.
Wir haben 2 Niederlassungen mit SbV. Wir haben eine GsbV und einen Stelli. Was ist, wenn jetzt eine dritte Niederlassung eine SbV wählt? Muss die GsbV neu gewählt werden ??

--
Glück Auf
Martin

Wahl einer GSBV

motoraddiver, Bernau a.Ch., Tuesday, 12.05.2015, 11:03 (vor 4180 Tagen) @ Martin R.

Hallo Martin
Wenn die GSBV Anfang des Jahres gewählt wurde, ist sie die nächsten 4 Jahre im Amt, unabhäng davon ob nun eine dritte SBV dazu kommt. Das ist mein Stand, bin aber sehr gespannt, was das Forum antwortet.
Gruß motoraddiver

Wahl einer GSBV

Martin R., NRW , Ruhrpott, Tuesday, 12.05.2015, 11:16 (vor 4180 Tagen) @ motoraddiver

Danke motoraddiver,
ich dachte schon, wir müssten schon wieder wählen ;-) :-D

--
Glück Auf
Martin

Wahl einer GSBV

Heinrich, Tuesday, 12.05.2015, 15:52 (vor 4179 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,

bis zu den "besonderen" Entscheidung des 7 BAG Senates vom 23.07.2014, 7 ABR 61/12 betreffend der Wahl der HSBV hätte ich es auch so geschworen.

Doch nun kann man es infrage stellen. Lese dazu auch einmal hier:
https://forum.integrationsaemter.de/viewtopic.php?f=5&t=404#p1587

und hier:
https://forum.integrationsaemter.de/viewtopic.php?f=5&t=404&start=10

Gilt so analog für GSBV Wahlen!

Fazit:
Hält man sich streng an die alte Regelung und die SchwbVWO und es klagt einer, könnte der 7 BAG Senat auch diese Wahl kippen oder er muss seine Meinung ändern und damit seine Rechtsprechung im Urteil vom 23.07.2014 aufheben.
Denn auch hier gilt der Rechtsstatus der SchwbVWO und auch hier gilt, wer hat lt. SGB IX das passive Wahlrecht.

Wahl einer GSBV

motoraddiver, Bernau a.Ch., Wednesday, 13.05.2015, 08:10 (vor 4179 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich
Danke dir für diese neue Sichtweise.
Man lernt doch nicht aus.
Gruß motoraddiver

RSS-Feed dieser Diskussion