Pension (Rente / Pension / ATZ)

Heinrich, Friday, 08.05.2015, 19:15 (vor 3285 Tagen) @ vadder911

Hallo,

die Abschläge bei vorzeitigem Ausscheiden sei es betreffend Rente oder Pension gelten IMMER für die gesamte Laufzeit des Renten-/Pensionsbezuges.

Aber wie schon erwähnt KEIN Thema der SBV. Diese sollte sich hier heraushalten auch mit Aussagen und zu den hierfür zuständigen Stellen/ Ämter verweisen.

Bei ALLEN Themen immer erst einmal ein Blick ins SGB IX, dort findet man die Zuständigkeiten und Aufgaben der SBV. Auch immer beachten, die SBV ist KEIN BR/PR. Also auch deren Zuständigkeiten beachten und "Finger weg" von deren Aufgaben/Zuständigkeiten.


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