Pension (Rente / Pension / ATZ)
Hallo,
die Abschläge bei vorzeitigem Ausscheiden sei es betreffend Rente oder Pension gelten IMMER für die gesamte Laufzeit des Renten-/Pensionsbezuges.
Aber wie schon erwähnt KEIN Thema der SBV. Diese sollte sich hier heraushalten auch mit Aussagen und zu den hierfür zuständigen Stellen/ Ämter verweisen.
Bei ALLEN Themen immer erst einmal ein Blick ins SGB IX, dort findet man die Zuständigkeiten und Aufgaben der SBV. Auch immer beachten, die SBV ist KEIN BR/PR. Also auch deren Zuständigkeiten beachten und "Finger weg" von deren Aufgaben/Zuständigkeiten.