GdB 50 (Wahlen)

felida, Sunday, 10.05.2015, 11:30 (vor 4181 Tagen)

guten morgen, liebe mitleser!

habe nach langem kampf jetzt einen gdb von 50. noch vor dem verfahren vor dem Sozialgericht, hat das Versorgungsamt den so anerkannt.

ich warte momentan noch auf den sba. auf dem schreiben des landesversorgungsamtes an das Sozialgericht steht

" Gesamt-Gdb 50
Nachteilsausgleiche keine
Nachprüfung nicht erforderlich!"

was soll das jetzt heißen "keine nachteilsausgleiche"? ich mein, wenn keine Nachprüfung erforderlich, soll es mir recht sein, aber ein sba ohne nachteilsausgleiche??

bin jetzt verwirrt ... natürlich wird ich morgen da mal anrufen, aber vielleicht weiß hier einer was

danke schon mal!


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