Rente (Fragen zu einer Behinderung)
du kannst nicht einen Gdb von 60 haben und gleichzeitig gleichgestellt sein. da verwechselst du etwas. gleichgestellt wird man nur bei einem Gdb unter 50.
zu deiner frage: grundsätzlich hat ein Gdb nichts mit einem antrag auf rente zu tun. am besten informierst du dich beim rentenberater des versicherungsträgers und besprichst die absicht einer antragstellung mit deinem behandelnden arzt. der muß den antrag befürworten.
traute