Psychischen Gefährdungsbeurteilung (Allgemeines)
Hallo,
Wer von euch ist bei der Psychischen Gefährdungsbeurteilung als Schwerbehindertenvertretung auch im Boot. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es dazu? Vielen Dank für die Antworten.
Line, Tuesday, 26.05.2015, 08:28 (vor 4168 Tagen)
Hallo,
Wer von euch ist bei der Psychischen Gefährdungsbeurteilung als Schwerbehindertenvertretung auch im Boot. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es dazu? Vielen Dank für die Antworten.
elschwoabos, NRW, Tuesday, 26.05.2015, 09:11 (vor 4168 Tagen) @ Line
Hi Line,
ich bin im Boot, allerdings als Fasi, nicht als SBV.
Gesetzliche Grundlage ist der §5, Absatz 3 Satz 6, Arbeitsschutzgesetz.
Hier wird der Arbeitgeber gesetlich verpflichtet die psychischen Belastungen zu ermitteln.
Aus eigener Erfahrung kann ich dazu sagen, dass das gar nicht so einfach ist.
Allerdings bieten die züständigen BGen mitllerweile Unterstützung in gedruckter, aber auch teileweise in elektronischer Weise an.
Hier ein Beispiel:
HTH
Hardy
EDIT: Link hinzugefügt
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Hardy
Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.
elschwoabos, NRW, Tuesday, 26.05.2015, 09:22 (vor 4168 Tagen) @ elschwoabos
Noch ein Nachtrag:
Ich kann den Akteuren nur empfehlen den Betriebsarzt dabei ins Boot zu holen.
Hardy
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Hardy
Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.
Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 26.05.2015, 15:00 (vor 4167 Tagen) @ Line
Hallo Line,
Die Gefährdungsbeurteilung lässt sich nicht an einzelne Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen delegieren. Stattdessen wird empfohlen ein Steuergremium aufzustellen, in dem mindestens ein Vertreter des Arbeitgebers sowie des BR bzw. PR und der „Umsetzer“ sitzen. Mit „Umsetzer“ ist eine Person gemeint, welche den Gesamtprozess koordiniert. Oft ist zudem die Fachkraft für Arbeitssicherheit eingebunden, nicht selten übernimmt sie sogar die Umsetzerposition.
Außerdem können weitere Interessenvertreter, wie z.B. die Schwerbehindertenvertretung und die Gleichstellungsbeauftragte (nur im Öff. Dienst), hinzukommen. Hilfreich kann auch die Beteiligung des sozial-psychologischen Dienst oder des Betriebsarztes sein.
Sollte dies machbar und gewollt sein, kann der Arbeitsschutzausschuss (da wäre die SBV sowieso drin) die Funktion des Steuergremiums übernehmen.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter