Quote (Einstellung)
Hallo,
so pauschal ist diese Aussage FALSCH!
Ihr habt wohl nur die gesetzl. MINDESTquote etfüllt, mehr aber auch nicht. Es gelten weiterhin die §§ 81 bzw 82 SGB IX und die Beachtung des AGG. Wenn sich also Schwerbehinderte bewerben ist das SGB IX und AGG hier zwingend zu beachten.
Zustimmungsverweigerung zur Einstellung bei fehlender Konsultation der Agentur für Arbeit auch bei erfüllter Pflichtquote.
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.03.2012, Az. 13 BV 832/11
Dieses gilt auch analog für öffentl. Dienst und Personalrat.
www.k44.de/de/publikationen/news/detail/article/zustimmungsverweigerung-zur-einstellung-
bei-fehlender-konsultation-der-agentur-fuer-arbeit-auch-bei/
Achtung: Diese beiden Zeilen des Link zusammenführen. Musste sie für den Eintrag trennen.